Kommentar

Die Empörung über sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe muss wachsen

Spätestens seit 1474 wissen wir: Vergewaltigungen gehören auch im Krieg bestraft. Trotzdem werden sie weiter als Waffe benutzt. Das muss aufhören.

Protest gegen Vergewaltigung als Kriegswaffe bei der „marche féministe“ 2026 in Luxemburg-Stadt

Protest gegen Vergewaltigung als Kriegswaffe bei der „Marche féministe“ 2026 in Luxemburg-Stadt Foto: Editpress/Alain Rischard

1474 wurde der Ritter Peter von Hagenbach verurteilt, nachdem er mit seinen Truppen die Zivilbevölkerung terrorisiert und vergewaltigt hatte. Er wurde hingerichtet. „Der Fall ist von großer Bedeutung (…), weil es der erste dokumentierte Prozess ist, bei dem ein internationales Gericht ein Urteil gegen einen verantwortlichen Anführer verhängte wegen der sexualisierten Gewalt, die seine Truppen ausgeübt hatten“, schreibt Sofi Oksanen in dem Buch „Putins Krieg gegen die Frauen“. Das Urteil markiert einen Meilenstein. Die ersten Urteile wegen Vergewaltigung als Kriegsverbrechen in der Moderne wurden 1998 beim Ruanda-Tribunal gefällt, so Oksanen. Die Prozesse zu den Völkermorden auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens und in Darfur (Sudan) hätten derweil dazu beigetragen, „juristische Instrumente“ zu entwickeln und das Wissen über die „Folgen sexualisierter Gewalt“ zu steigern. Und trotzdem scheitert die Weltgemeinschaft daran, an all das anzuknüpfen. Das bestätigt der neue Bericht „There is something I need to tell you“ von „Médecins sans frontières“ (MSF) über die fortbestehende sexualisierte Gewalt im Darfur-Konflikt. Soldaten nutzen Vergewaltigungen weiter und systematisch als Kriegswaffe – und richten sie sogar gegen Kinder unter fünf Jahren.

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Der Politflüsterer

Wenn Leises laut und Buntes zum Ärgernis wird

;