Frauenrechte
Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch wird in Verfassung aufgenommen
Der Schwangerschaftsabbruch erhält in Luxemburg verfassungsrechtlichen Schutz. Die dafür nötige Zweidrittel-Mehrheit wurde in der Chamber am Dienstag mit 48 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen gestimmt. In drei Monaten muss die Aufnahme in die Verfassung mit einem zweiten Votum formalisiert werden.
Große Freude nach der Abstimmung in der Chamber Foto: Editpress/Julien Garroy
Als historisch wurde der Moment angekündigt, geschichtsträchtig war die Abstimmung allemal. Die Chamber hat am Dienstagnachmittag einen ersten wichtigen Schritt zur Verankerung der Freiheit auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung gemacht. Mit 48 Ja-, sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde der ursprünglich vom Linken-Abgeordneten Marc Baum eingebrachte Änderungsantrag angenommen. Die ADR und Gérard Schockmel (DP) stimmten dagegen, bei der CSV enthielten sich Paul Galles und Jeff Boonen. Jean-Paul Schaaf, Michel Wolter, Felix Eischen (alle CSV) und Sven Clément (Piraten) waren bei der Wahl am Dienstag nicht anwesend.