Gesundheit und mehr

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Die Reform des nationalen Spitalwesens

Es geht um viel, zuallererst um die Gesundheit, die gemeinhin als das höchste Gut des Menschen bezeichnet wird und es wohl auch ist.

Die anstehende Reform des nationalen Krankenhauswesens ist, wie Gesundheitsministerin Lydia Mutsch in unserem gestern veröffentlichten Interview betonte, nach 20 Jahren aktuellem Gesetz notwendig: Die Medizin hat in dieser Zeit enorme Fortschritte gemacht, die Lebenserwartung ist gestiegen, wodurch mehr chronische Krankheiten bei der älter werdenden Bevölkerung auftreten.

Die Reform, die sehr lange angekündigt, von den vorigen Regierungen aber nicht zum Abschluss gebracht wurde, hat daneben, lange bevor das Gesetz spruchreif war, bereits zahlreiche Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft gehabt. So kam es in Erwartung des Gesetzes zu mehreren vorbereitenden Fusionen, die in vier mehr oder weniger starke Gruppen mündeten.

Das CHL tat sich mit der Eicher Klinik zusammen, das Escher Stadtspital fusionierte bereits vor Jahren mit den Niederkorner und Düdelinger Häusern, Ettelbrück und Wiltz bilden das Centre hospitalier du Nord und als letzte der Fusionen schloss sich das Kirchberger Klinikum mit der Geburtsklinik Dr. Bohler, der Escher Klinik Sainte-Marie und der Zitha-Klinik zum konfessionellen Gefüge Hôpitaux Robert Schuman zusammen.

Alle Krankenhäuser wurden in den letzten Jahren massiv umgebaut; das aufwendig während langer Jahre renovierte Escher CHEM leistet sich gar einen Mega-Neubau in Esch.

Demnach kommt das Gesetz für manches zu spät. Die von der Vertretung der Ärzteschaft befürchtete Staatsmedizin, die sie der Gesundheitsministerin unterstellte, ist schon allein dadurch nicht möglich, dass die mit vielen Spezialisierungen aufgerüsteten Spitäler sich nicht mehr in ein planmedizinisches Korsett zwängen lassen.

Die Reform des Spitalgesetzes kann in diesem Sinne nur mehr regeln, was noch möglich ist, und neue medizinische Anstöße geben, wo Nachholbedarf herrscht.

Dies ist zum Beispiel bei der genetischen Analyse der Fall, aber auch bei der Behandlung chronischer Schmerzen, und auch die Umweltmedizin wird endlich Infrastrukturen bekommen. Im aktuell vorliegenden Gesetzestext wurde allerdings – und dies ist bedauerlich – darauf verzichtet, die psychiatrischen Stationen sowie das Ettelbrücker CHNP grundlegend zu reformieren.

Unter dem Strich wird, auch nachdem den liberal arbeitenden Ärzten – denen logischerweise abverlangt wird, sich in die Struktur eines öffentlich bezahlten Hauses einzufügen – wohl Zugeständnisse in Sachen Mitbestimmung gemacht werden, eine Reform bleiben, die zwar zahlreiche Kompromisse aufweisen wird, nach der die Krankenhäuser aber effizienter und moderner als bislang funktionieren werden.

Dass es gestern während der Unterredung zwischen Gesundheitsministerin Lydia Mutsch und der AMMD offensichtlich zu tauen begann (beide Seiten wollen in engem Kontakt bleiben), ist demnach als positive Meldung für das Gesundheitswesen im Lande zu bewerten.