Abtreibung: Zwangsberatung muss sein

Abtreibung: Zwangsberatung muss sein

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Luxemburgs Diözesankommission für Familienpastorale hat sich für eine obligatorische Beratung vor einer möglichen Abtreibung ausgesprochen. Das Kind sollte schneller für eine Adoption freigegeben werden.

Die katholische Kirche in Luxemburg lehnt die Abtreibung ab. Daran erinnert ihre Diözesankommission für Familienpastorale in einem offenen Brief zur geplanten Reform des Abtreibungsgesetzes. Die Emanzipierung des einen dürfe nicht auf Kosten des anderen gehen, heißt es da.

„Ist es vorstellbar, im Namen der Freiheit der Frau auf Selbstbestimmung über ihren Körper das Leben eines anderen, sich entwickelnden Lebewesens zu opfern“, fragen sich die Kommissionsmitglieder. Die bischöfliche Kommission befürchtet, dass die Frau von ihrer Verantwortung für die Folgen ihrer Taten entbunden wird, wenn die Priorität allein auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau gesetzt wird. Gleichzeitig erinnert sie an die Verantwortung des Vaters.

Fristenlösung

Die Gesetzgebung zur Abtreibung soll bekanntlich abgeändert werden. Die Reform gehe in Richtung einer Fristenlösung , sagen Optimisten, lasse sie doch der Frau auch nach der zweiten, obligatorischen Beratung die Entscheidungsfreiheit, ob sie abtreiben wird oder nicht. Kritiker sprechen von einer verkappten Fristenlösung. Sie lehnen die zweite Pflichtberatung schlichtweg ab. Einem letzten Kompromiss zwischen CSV und LSAP zufolge soll die zweite Konsultation gleich nach der ersten, medizinischen Beratung folgen und das im selben Haus.

Auch die Diözesankommission spricht sich für eine zweite Zwangsberatung aus. Der Frau sollte jedoch das Recht haben, sich ihren Beratungsdienst auszusuchen, heißt es im offenen Brief. Diese zweite Beratung müsse nicht über die Rechte und mögliche Hilfen für Schwangere informieren. Sie sollte auch objektiv darüber aufklären, was sich im Körper der Frau während einer Abtreibung abspielt.

Hilfsangebot verbessern

Frauen in Notsituationen müssten nicht nur vor der Schwangerschaft sondern auch nach der Geburt des Kindes unterstützt werden, fordert die Bischofskommission für Familienfragen. Die Hilfen und die Auffangstrukturen müssten ausgebaut werden. Frauen, die ihr Kind nicht behalten wollen, sollten sich schneller von ihrem Kind lossprechen können, um es gleich nach der Geburt für eine Adoption freigeben zu können.