Bei den Klägerinnen handelt es sich um Léa, Monique, Noëlle, Simone und Marie-José, die vor Gericht nur mit ihren Vornamen auftreten. Die Anwälte der fünf Frauen machen Belgien für eine „vom Kolonialstaat eingeführte Politik der Rassentrennung und der Entführungen“ verantwortlich. Kindern aus gemischten Familien sei gezielt ihre Identität geraubt worden, argumentieren die Rechtsvertreter.
In erster Instanz hatte ein Gericht die Vorfälle 2021 noch für verjährt erklärt und die Forderung der fünf Frauen nach einer Entschädigung von je 50.000 Euro abgewiesen. Die mutmaßlichen Verbrechen sollen sich in den Jahren 1948 bis 1961 ereignet haben. Die Klägerinnen waren nach eigener Darstellung im Alter von zwei bis vier Jahren von ihren Familien getrennt und in katholischen Einrichtungen untergebracht worden, die im Gegenzug staatliche Subventionen bekamen.
Die Frauen werfen dem belgischen Staat zudem vor, sie nach der Unabhängigkeit des Kongos im Juni 1960 „im Stich gelassen“ zu haben. Als „Kinder der Sünde“ seien sie dem Risiko von Gewalt und sexuellem Missbrauch ausgesetzt gewesen, hatte eine der Klägerinnen in erster Instanz gesagt.
Belgien war Kolonialmacht in den heutigen Staaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Burundi. In diesen drei Ländern gingen nach Angaben eines Betroffenenverbandes schätzungsweise 15.000 Kinder aus Verbindungen von Kolonialisten mit einheimischen Frauen hervor. Im Jahr 2019 hatte sich der damalige Regierungschef Charles Michel im Namen Belgiens für die „Ungerechtigkeiten und das Leid“ entschuldigt, das diese Kinder erfahren hatten.
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