Angesichts der bevorstehenden „Rentrée“ erinnert die ASTI daran, dass die Nichtanmeldung eines schulpflichtigen Kindes in der Schule einen Verstoß gegen das Gesetz darstellt. Die Vereinigung werde regelmäßig mit dieser Problematik konfrontiert, insbesondere bei der Schulanmeldung von Kindern ohne legale Adresse und/oder Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg. Das geht aus einem Presseschreiben der Vereinigung vom Freitag hervor. Alle Kinder seien unabhängig vom administrativen Status ihrer Eltern schulpflichtig.
„Im Schuljahr 2023/2024 mussten die Sozialarbeiterinnen des „Guichet Info-migrants“ der ASTI mehrfach wegen Fällen einschreiten, in denen die Einschulung eines Kindes im schulpflichtigen Alter verweigert wurde“, schreibt die ASTI, und befürchtet eine weitaus höhere Dunkelziffer. Die Gemeinden seien dazu verpflichtet, die Anmeldung jedes Kindes zu akzeptieren – selbst, wenn keine Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt werden kann.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können