FinanzplatzBGL BNP Paribas muss 3 Millionen Euro Strafe zahlen

Finanzplatz / BGL BNP Paribas muss 3 Millionen Euro Strafe zahlen
Die BGL BNP Paribas zählt zu den größten Banken des Großherzogtums. Rund ein Drittel der Anteile hält der Luxemburger Staat.  Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Die Aufsichtsbehörde des Finanzplatzes „Commission de surveillance du secteur financier“ (CSSF) hat diese Woche eine Verwaltungssanktion in Höhe von drei Millionen Euro gegen die Bank BGL BNP Paribas verhängt.

Diese überraschend hohe Summe muss die Bank wegen Verstößen gegen Berufspflichten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zahlen, wie die Finanzaufsicht CSSF am Montagnachmittag mitgeteilt hat. Die Ordnungsstrafe erfolgte aufgrund einer Kontrolle zwischen Mai und November 2021, bei der „schwerwiegende Verstöße“ festgestellt wurden.

Die CSSF spricht unter anderem von „Mängeln bei der verstärkten Sorgfaltspflicht“. So konnte das Kreditinstitut, das teilweise dem Luxemburger Staat gehört, keine vollständigen, kohärenten und ordnungsgemäß dokumentierten Informationen über die Herkunft der Gelder und des Vermögens von Kunden mit höherem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko vorweisen. „Dies verstößt gegen mehrere Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“, so die CSSF.

Gleichzeitig sei auch die Überwachung der Transaktionen bei Kunden mit höherem Risiko unzureichend gewesen, sodass das Kreditinstitut verdächtige Transaktionen nicht erkannte, schreibt die Behörde weiter. Die mangelnde Wachsamkeit des Kreditinstituts in Bezug auf die Gruppe der betroffenen Kunden, von denen einige Gegenstand ungünstiger Presseartikel waren, erlaubte es der Bank nicht, die „Cellule de renseignement financier“ (CRF) unverzüglich und von sich aus über verdächtige Aktivitäten und/oder Transaktionen zu informieren. Dies verstoße ebenfalls gegen Bestimmungen des Gesetzes.

Unzureichende Kontrollen

Hinzu kam, dass die Bank bestimmte Geschäftsbeziehungen, die Teil der Gruppe verbundener Kunden waren, schloss (und somit deren Vermögenswerte aus dem Kreditinstitut transferierte), obwohl es über ausreichende Indizien verfügte, um als solche einen Geldwäscheverdacht zu begründen, und ohne die CRF vorab zu informieren. Auch die Mitteilung an den Kunden durch eine sehr begrenzte Anzahl von Mitarbeitern, dass sein Konto auf Anweisung der CRF gesperrt war, und zwar, ohne dass der Kunde versucht hatte, sich selbst darüber zu informieren, stelle eine Nichteinhaltung des Gesetzes über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar.

Zusammenfassend meint die CSSF: „Die interne Organisation des Kreditinstituts in Bezug auf die Validierung und Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden mit höherem Risiko war mangelhaft und entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen.“

Bei der Festlegung der Sanktionshöhe berücksichtigte die CSSF die Anzahl, die Schwere und die Dauer der Verstöße, wie sie zum Zeitpunkt der Prüfung festgestellt wurden, wie auch den Grad der Zusammenarbeit des Kreditinstituts mit der CRF. Darüber hinaus berücksichtigte die CSSF gebührend die Tatsache, dass das Kreditinstitut nicht nur während der gesamten Untersuchung vollständig mit der CSSF zusammenarbeitete, sondern auch reagierte, indem es insbesondere einen allgemeinen Aktionsplan aufstellte und während und nach der Prüfung Korrekturmaßnahmen einleitete, um die festgestellten Verstöße zu beheben, ist weiter in der Mitteilung zu lesen. Die Veröffentlichung des Namens der Bank erfolgt, da die CSSF sie als verhältnismäßig erachtet und keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder laufender Untersuchungen sieht.

BGL BNP Paribas zählt zu den größten Banken des Großherzogtums und ist Teil der BNP-Paribas-Gruppe. Rund ein Drittel der Anteile hält der Luxemburger Staat. Ende 2023 beschäftigte BGL BNP Paribas 3.900 Mitarbeiter. Damit ist sie, Statec zufolge, der sechstgrößte private Arbeitgeber des Landes.