Luxemburg-Stadt„Brauchen vor Ort mehr Polizei“: Gemeinde informiert über Sanktionen bei Verstoß gegen Bettelverbot

Luxemburg-Stadt / „Brauchen vor Ort mehr Polizei“: Gemeinde informiert über Sanktionen bei Verstoß gegen Bettelverbot
Laut der seit Freitag geltenden Regelung sind in Luxemburg-Stadt alle Formen des Bettelns untersagt Foto: Editpress/Julien Garroy

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Zwischen 25 und 250 Euro kann das Betteln Menschen in Zukunft in der Hauptstadt kosten – das teilten die Verantwortlichen der Stadt Luxemburg am Donnerstag beim „City Breakfast“ mit. Denn ab Mitte Januar 2024 werden nach Verstößen gegen das sogenannte Bettelverbot die entsprechenden Prozeduren eingeleitet.

 „Seit Minister Gloden diese Entscheidung getroffen hat, ist es mit dem organisierten Betteln etwas ruhiger geworden“, stellte Stadtbürgermeisterin Lydie Polfer (DP) beim sogenannten „City Breakfast“ am Donnerstagmorgen fest. Bei den regelmäßig stattfindenden Treffen wird die Presse über Wichtiges in der Hauptstadt informiert. Und so war wenig überraschend am Donnerstagmorgen fast ausschließlich das sogenannte Bettelverbot Thema. Seit dem 15. Dezember gilt dieses zwischen 7 und 22 Uhr an mehreren Orten in Luxemburg-Stadt.

Und eben seitdem seien laut Lydie Polfer auch bereits weniger organisierte Banden unterwegs. Eine subjektive Feststellung, ebenso wie die, dass in den vergangenen Jahren immer mehr bettelnde Menschen in der Hauptstadt unterwegs seien. Denn: „Wir alle sind in der Stadt unterwegs, leben hier, gehen durch die Stadt und benutzen unsere Augen“, antwortete Lydie Polfer auf die Frage, worauf sie und der blau-schwarze Schöffenrat sich bei diesen Aussagen basieren. Wie schon des Öfteren in Diskussionen rund um das Thema wies sie außerdem auf Beschwerden aus der Bevölkerung hin.

Dürftige Datenlage

Die Datenlage zu den von der Gemeinde viel zitierten Bettelbanden in Luxemburg ist mehr als dürftig. Erst seit kurzem werden überhaupt Studien durchgeführt, um mehr über die Menschen auf der Straße zu erfahren. So ergab eine Erhebung des Familienministeriums in Zusammenarbeit mit der Vereinigung „Inter-Actions“, dass am Abend des 26. Oktober 2022 insgesamt 197 Menschen ohne feste Unterkunft in den verschiedenen Vierteln der Hauptstadt unterwegs waren. Von 130 Menschen, die einen Fragebogen ausfüllten, gaben dabei 45 das Betteln als Einkommensquelle an.

Inzwischen wurden an zwei weiteren Abenden Daten erhoben: So wurden am Abend des 14. Juni dieses Jahres 193 Menschen auf der Straße gezählt. Davon waren 143 alleine unterwegs, 36 in Gruppen – was nicht automatisch organisierte Banden sind – und 14 zu zweit. Von 86 Menschen, die einen Fragebogen ausfüllten, gaben dieses Mal 28 das Betteln als Einkommensquelle an. Eine weitere Erhebung wurde vor kurzem, am 14. Dezember, durchgeführt. Das nicht nur in der Hauptstadt, sondern erstmals auch in Esch. Die Zahlen dazu liegen laut dem Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Betreuung aber noch nicht vor.

Polizeipräsenz gefordert

Beim „City Breakfast“ sprach Lydie Polfer auch die Zustände im Bahnhofsviertel an – Drogenabhängige in Hauseingängen, die sich entblößen und auf offener Straße konsumieren – und sagte klar, dass die neue Regelung keine Lösung für diese Probleme ist. „Die Problematik ist vielfältig und hat mit dem Betteln nichts zu tun. Dagegen müssen andere Maßnahmen umgesetzt werden“, unterstrich sie und verlangte mehr präventive Polizeipräsenz. „Was wir brauchen, ist die physische Präsenz der Beamten vor Ort. Auch in der Oberstadt“, forderte die Bürgermeisterin. Und hinterließ dabei den Eindruck, dass die Einführung der umstrittenen Regelung nur ein Weg für mehr Polizeipräsenz in der Hauptstadt sein soll.

Diese wurde in der vergangenen Zeit stark kritisiert. Sogar die Süddeutsche Zeitung griff das Thema am Mittwoch auf und schrieb unter dem Titel „Arm im reichsten Land der Welt“ über die neue Regel. Und: Auch die Luxemburger Menschenrechtskommission ist mit dieser unzufrieden. „Es fehlt an Präzision, Vorhersehbarkeit und Garantien gegen den Missbrauch durch Behörden“, heißt es von der „Commission consultative des droits de l’Homme du Grand-Duché de Luxembourg“ in einer Anfang der Woche versandten Mitteilung. Aus diesem und sechs weiteren Gründen fordert die Kommission von den Verantwortlichen, das Verbot aufzuheben und stattdessen die Ursachen von Prekarität zu bekämpfen. 

„Keine Almosenpolitik“

„Inakzeptabel“ findet Bürgermeisterin Lydie Polfer in der Diskussion vor allem den Vorwurf, dass die Gemeinde gegen Arme vorgehen wolle. Die Antwort des Schöffenrats darauf: der wiederholte Hinweis auf das existierende Angebot an Strukturen und sozialen Hilfen in der Stadt. Der ehemalige Sozialschöffe und seit der Parlamentswahl nun neue Erste Schöffe Maurice Bauer (CSV) wies am Donnerstag auf das „breite Angebot“ für Menschen in Not hin. Gleichzeitig sagte er, dass man „von einer Almosenpolitik“ weg will. Und merkte an, dass auf nationaler Ebene bei der Betreuung von Menschen mit psychischen Problemen „eine Schippe draufgelegt werden muss“. Dabei könne die Gemeinde laut dem städtischen Schöffen aber nicht helfen. 

Mit einem Flyer wird über die vorgesehenen Sanktionen und das bestehende Hilfsangebot informiert
Mit einem Flyer wird über die vorgesehenen Sanktionen und das bestehende Hilfsangebot informiert Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Die existierenden Hilfen und Strukturen auf Gemeindegebiet sind auf einem vierseitigen Informationsflyer aufgelistet, der während einer noch bis Mitte Januar dauernden Sensibilisierungskampagne an Betroffene verteilt wird. Die kleine Broschüre mit dem Titel „Limitation de la mendicité“ soll dabei helfen, über die neue Regelung und damit einhergehenden Sanktionen aufzuklären. Wird gegen diese verstoßen, wird Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob eine Akte geschlossen oder aber eine Verwarnung ausgesprochen bzw. jemand strafrechtlich verfolgt wird. 

Vorgesehene Sanktionen

Laut den in der Polizeiverordnung festgehaltenen Vorgaben kann dann sanktioniert werden: mit Geldbußen zwischen 25 und 250 Euro. Denn das „Règlement général de police“ verweist auf das Strafgesetzbuch, das eben Sanktionen in dieser Höhe vorsieht. Wenn jemand diese Strafe nicht bezahlen kann, sieht die allgemeine Vorgehensweise vor, dass diese im Gefängnis abgesessen wird. Das Gericht entscheidet, für wie lange. Ob die neue Regelung tatsächlich Folgen für die Betroffenen haben wird, muss sich noch zeigen. Denn von 2020 bis 2022 wurden laut Lydie Polfer 120 Strafanzeigen wegen des bereits seit längerem verbotenen Bettelns in Banden erstattet. In nur einem Fall gab es Sanktionen. 

Der Überblick zur Diskussion

Bereits im März entschied die blau-schwarze Mehrheit des städtischen Gemeinderats, dass das Betteln in der Hauptstadt verboten werden soll. Die Polizeiverordnung von Luxemburg-Stadt wurde dementsprechend angepasst. Aufgrund einer juristischen Analyse lehnte die ehemalige Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) eine entsprechende Änderung der Polizeiverordnung allerdings ab. Diese Entscheidung hat der neue Innenminister Léon Gloden (CSV) nun allerdings überdacht und stimmte der Änderung zu. So konnte das kontrovers diskutierte Bettelverbot doch in Kraft treten und gilt seit vergangenem Freitag in Luxemburg-Stadt. Laut Artikel 42 des aktuellen „Règlement général de police“ sind jetzt alle Formen des Bettelns täglich zwischen 7 und 22 Uhr untersagt. Das Verbot gilt an mehreren öffentlichen Plätzen, in Parks, an Spielplätzen, in mehreren Straßen des Bahnhofsviertels und einer definierten Zone in der Oberstadt. 

Für die Zukunft vertrauen die Gemeindeverantwortlichen übrigens darauf, dass die Polizei einen Unterschied zwischen Einzelpersonen macht, die Vorbeigehende um Geld bitten, und jenen, die für organisierte Banden arbeiten – und damit Opfer von Menschenhandel sind. „Wir haben absolutes Vertrauen in die Polizei, dass diese das nötige Fingerspitzengefühl hat, um den Unterschied zu kennen“, erklärte Maurice Bauer. Gelegenheit, eventuell noch offene Fragen dazu zu klären, hatte die Polizei dann noch am selben Tag. Denn wie die Gemeindeverantwortlichen gegen Ende der Pressekonferenz ankündigten, stand am Donnerstag ein weiteres Treffen mit dem Innenminister und der Polizei an.


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Günther
26. Dezember 2023 - 14.54

@plop/ Jawoll, Rägentruppen am Fenster gibt et jo ach.

plop
26. Dezember 2023 - 1.36

Sturmtruppen brauche mir

Jim
24. Dezember 2023 - 9.34

"Vorgesehene Sanktionen" Wou solle se dann 25-250 Euro hierhuelen? Se hu kéng Suen dofir heesche se. Engem Plakegen kann e net an d'Täsch gréifen. An an de Prisong komme se sécher och net well do ass et iwerfëllt mat richtegen Kriminellen. Quid?

CG
23. Dezember 2023 - 13.40

Wéi wir et da wa mer de Parteien ginge verbidden fir hir Wahlkampagnen op der Strooss ze machen, wëll déi heesche jo do och fir Stëmmen ze kréien.

de Jang den Daafen
23. Dezember 2023 - 10.25

Vielleicht brauchen wir einen speziell ausgebildeten Schlägertrupp um diesem bedrohlichen Gesindel Herr zu werden und sie aus der Stadt zu treiben? So weit wird es wohl noch kommen. Es ist schwer, mit der Armut und dem Elend dieser hilfsbedürftigen Menschen, besonders in der Groussgaass mit ihren schicken und teuren Boutiques, konfrontiert zu werden. Man schaut einfach nicht hin, man nimmt sie nicht wahr oder zeigt sich empört und entrüstet über ihre Präsenz. Besonders in der pathetischen, verlogenen Weihnachtszeit stören sie, diese unverschämten Bettler. Wie einst Maria und Joseph in Bethlehem, heute diese niedlichen Figürchen mit dem holden, lieblichen Knaben in der Krippe unter dem kitschigen Weihnachtsbaum. Weihnachen: das idyllische Fest der Liebe und des Lichtes und der sogenannten Harmonie! Schéi Chrëchtdeeg i