Causa Pim Knaff: FaktencheckChristian Weis’ Argumention auf sehr dünnem Eis

Causa Pim Knaff: Faktencheck / Christian Weis’ Argumention auf sehr dünnem Eis
Bürgermeister Christian Weis (CSV) Foto: Editpress/Julien Garroy

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Seit Mittwochabend steht fest: In Esch geht es mit der schwarz-blau-grünen Koalition und dem wegen schweren Steuerbetrugs verurteilten Ersten Schöffen Pim Knaff weiter. CSV und die Grünen entschieden sich zur Fortsetzung der Koalition, indem sie die Entscheidung den Liberalen überließen. Bürgermeister Christian Weis (CSV) begründete das in seiner Pressemitteilung u.a. mit gerichtlichen Prozeduren, die aber in Wirklichkeit kaum bis gar nicht angewendet werden. Ein Faktencheck.   

Als Begründung für die Fortsetzung der Arbeit mit Pim Knaff (DP) führte Bürgermeister Christian Weis das Gerichtsurteil und die Gewaltentrennung an. Das Gericht habe Pim Knaff zwar in seiner Funktion als Anwalt verurteilt, allerdings darauf verzichtet, gegen ihn ein Verbot zur Ausübung eines politischen Mandats zu verhängen. Also wolle man sich als CSV nicht einmischen, weshalb die Entscheidung, das Mandat fortzusetzen, exklusiv bei Knaff und seiner Partei gelegen habe.

Im Wortlaut heißt es in der Pressemitteilung: „Dans une démocratie, tous les citoyens sont égaux devant la loi, indépendamment de leur statut ou de leur position politique. En application de la séparation des pouvoirs, il appartient au pouvoir judiciaire de décider de l’application des sanctions en cas d’infraction aux lois pénales. Les tribunaux luxembourgeois ont d’une part condamné M. Knaff dans l’exercice de son activité professionnelle en tant qu’avocat. D’autre part, les tribunaux n’ont pas retenu d’appliquer une interdiction d’exercer un mandat politique en l’absence de tout lien, direct ou indirect, de l’infraction avec le mandat d’échevin. Ainsi, j’estime que la décision de continuer à exercer son mandat d’échevin appartient exclusivement à M. Pierre-Marc Knaff et aux instances compétentes de son parti.“

Andere Regeln

In der Tat kann das Gericht einem Verurteilten seine politischen Rechte, also das aktive (wählen) und passive (gewählt werden) Wahlrecht entziehen. Die Kriminalkammer tut dies prinzipiell auf Lebenszeit bei einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von mehr als zehn Jahren. Wer zwischen fünf und zehn Jahren einsitzen muss, dem kann das Wahlrecht zwischen zehn Jahren und lebenslänglich entzogen werden.

Pim Knaff wurde von der Strafkammer („Correctionel“) verurteilt. Und da gelten andere Regeln, nämlich Artikel 24 des Strafgesetzes. Demnach hat der Richter die Möglichkeit, dem Verurteilten die politischen Rechte für eine Dauer zwischen fünf und zehn Jahren zu entziehen. Eine Möglichkeit, die aber nicht genutzt wird, oder zumindest extrem selten. Das bestätigte Justizsprecher Henri Eippers dem Tageblatt: „Mir ist bewusst kein Strafkammer-Prozess in Erinnerung, bei dem die politischen Rechte eines Verurteilten entzogen wurden.“ 

Was die Argumentation von Christian Weis außerdem relativiert, ist der Fakt, dass es sich beim Urteil um einen Vergleich („jugement sur accord“) handelt. Dass es im Zuge eines solchen zu einem Entzug der politischen Rechte kommt, ist in der Praxis quasi ausgeschlossen. Für „déi Lénk“ ist der Verlust des passiven Wahlrechts nicht Gegenstand eines solchen Urteils, wie die Partei am Donnerstag in einer Pressemitteilung schrieb.