UrteilCMCM macht sich keine Sorgen: „Die Statuten sind bereits im Juli 2022 angepasst worden“

Urteil / CMCM macht sich keine Sorgen: „Die Statuten sind bereits im Juli 2022 angepasst worden“
Blick auf den neuen Sitz des nicht-gewinnorientierten Versicherungsvereins Foto: Editpress/Julien Garroy

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Bei der CMCM scheint keine Ruhe einzukehren. Ein Urteil von Anfang August hat die Zulassung vonseiten des Sozialministeriums für nichtig erklärt. Geklagt hatten die privaten Versicherer, die sich bereits länger über „unzulässigen Wettbewerb“ vonseiten der Mutualität beklagen. Bei dem Versicherungsverein gibt man sich jedoch eher gelassen.

Nach den Turbulenzen um ihre Führungsstruktur steht der CMCM möglicherweise neuer Ärger ins Haus. Am 8. August hat das Luxemburger Verwaltungsgericht der Klage der Vereinigung der privatwirtschaftlichen Zusatzversicherer (ACA Santé) gegen die Zulassung der CMCM („Caisse médico-complémentaire mutualiste“) durch das Sozialministerium recht gegeben, und diese annulliert.

Die ACA beklagt sich bereits seit längerer Zeit über „unlautere Wettbewerbsbedingungen“ im Vergleich zu ihnen. So müsse die Mutualität beispielsweise mit weniger Regelungen und Anforderungen klarkommen als die privaten Versicherungsanbieter. Der Versicherungsverein, der nicht auf Profit ausgerichtet ist, nutze seine Sonderstellung um – auf Kosten der kommerziellen Anbieter – in einem heiß umkämpften Markt.

Die Richter haben dem Urteil zufolge nun festgestellt, dass die CMCM die gesetzlichen Anforderungen, die im Mutualitätsgesetz verankert sind, nicht genau erfüllt. So sollen etwa die angebotenen Leistungen je nach verfügbaren Ressourcen variabel bleiben, was aber nicht (deutlich) genug der Fall sei.

Analyse des Ministeriums

Bei ACA Santé rechnet man damit, dass diese Entscheidung schwerwiegende Folgen für die CMCM haben werde, „da sie darauf hinausläuft, dass diese ihre Tätigkeiten ohne Zulassung ausübt“, ist beim Magazin Paperjam zu lesen. Bei der CMCM ist man eher weniger besorgt. In einem Facebook-Post wird den Mitgliedern zugesichert, dass Verpflichtungen auch eingehalten werden.

„Die Statuten sind bereits im Juli 2022 angepasst worden“, so Gilbert Goergen, Präsident der CMCM, gegenüber dem Tageblatt. Genau der Punkt, um den es im Urteil geht, sei demnach längst in Ordnung gebracht worden. „Theoretisch müssten wir jetzt nur eine neue Zulassung anfragen“, so der Präsident weiter. „Ich mache mir da keine größeren Sorgen. (…) Das, was im Urteil steht, haben wir längst gemacht.“ Jetzt müsse man jedoch erst auf die Entscheidungen vom Ministerium warten. Das Ministerium hat 40 Tage Zeit, um das Urteil zu analysieren und eventuell in Berufung zu gehen. Die CMCM zählt fast 300.000 Mitglieder.

Der Facebook-Post der CMCM
Der Facebook-Post der CMCM Quelle: Screenshot
Hild Charles
22. August 2024 - 16.21

Zitat: "Seit 2016 ist beispielsweise die EU-Richtlinie Solvabilität II in Kraft, die das Versicherungsaufsichtsrecht harmonisierte und es zugleich mit den Aufsichtsregeln für Kreditinstitute in Einklang brachte. " Aha! Schon wieder zerschlägt Europa eine sehr erfolgreiche luxemburgische Institution. Anstatt die maroden Modelle anderer Länder an den Pranger zu stellen, erlässt Europa Gesetze, die darauf zielen, die sehr sozialen Errungenschaften in Luxemburg (zB CMCM) kaputt zu machen.

Flor
22. August 2024 - 10.37

Es wurde ja schon in diesem Zusammenhang mal gesagt "man soll den Bock nicht zum Gärtner machen".

Grober J-P.
21. August 2024 - 20.55

"Die CMCM zählt fast 300.000 Mitglieder."
Und wann dürfen die denn nun mitbestimmen, über die Administration, und..... über "Entgelde"?