Littering„Eine große Ungerechtigkeit“: Petinger Einwohner sieht sich zu Unrecht vorverurteilt

Littering / „Eine große Ungerechtigkeit“: Petinger Einwohner sieht sich zu Unrecht vorverurteilt
Auch in Petingen haben die „Pécherten“ mittlerweile die Befugnis, Umweltverschmutzung zu ahnden Foto: Editpress/Tania Feller

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Im Rahmen ihrer Kompetenzerweiterung können die „Pécherten“ nun auch „Littering“ ahnden. In Petingen führte eine Rechnung in einem weggeworfenen Müllsack zu einem älteren Einwohner der Gemeinde, der das Vergehen allerdings abstreitet. Die Vorgehensweise der Gemeinde in der Sache empfindet die Familie als ungerecht.

„Es ist eine große Ungerechtigkeit, die meinen Eltern widerfährt“, sagt Bruno Gomes. Die Petinger Gemeinde würde seinen Vater für etwas beschuldigen, das er nicht getan habe und ihn quasi vorverurteilen. Sein Vater Abilio erhielt im Juni dieses Jahres einen Brief der Gemeinde, der ihn informierte, dass er möglicherweise gegen den Artikel 42 des Abfallgesetzes von 2012 verstoßen habe, der besagt „l’abandon, le rejet ou la gestion incontrôlée des déchets sont interdits“. „Littering“, das Wegwerfen von Müll, ist eines der Vergehen, das die „agents municipaux“ dank ihrer rezenten Kompetenzerweiterung nun ahnden können

In einem weggeworfenen Müllsack fanden Gemeindebeamte eine Rechnung mit dem Namen von Bruno Gomes’ Vater, und haben ihm daraufhin eine Rechnung ausgestellt. „Mein Vater ist 75, meine Mutter 69. Sie trennen ihren Müll gewissenhaft.“ Er ist sich sicher, dass seine Eltern keinen Müllsack irgendwo unerlaubt wegwerfen und jemand anderes die Rechnung für diesen Zweck benutzte.

Dass die Gemeinde in solch einem Fall eine Untersuchung einleite, findet er normal und er verlange auch nicht das Gegenteil. Der Schuldige sollte schon gefunden werden. Was ihn allerdings regelrecht auf die Palme bringt, ist die Vorgehensweise der Gemeinde, die auch seinen Eltern sehr zu schaffen mache. Zusammen mit dem Brief erhielt sein Vater eine Rechnung für die entstandenen Kosten. Die Tatsache, dass die Gemeinde seinen Vater auffordere zu zahlen, ohne einen Beweis des Vergehens zu haben, kommt für ihn einer Vorverurteilung gleich.

Sie hätten auch Bürgermeister Jean-Marie Halsdorf in dieser Sache kontaktiert und ihn gebeten, die Rechnung und die Mahnungen auszusetzen, der ihnen jedoch antwortete, das müsse die Staatsanwaltschaft entscheiden. Dem Tageblatt wiederholte Jean-Marie Halsdorf: „Es sind die vorgeschriebenen Prozeduren, die eingehalten werden müssen, ansonsten wird keine Untersuchung gemacht. Stellen Sie sich vor, ich würde machen, was Herr Gomes verlangt. Dann könnte ich doch in Teufels Küche kommen.“

Bruno Gomes bleibt jedoch bei seinem Standpunkt. Und findet es ungerecht, dass Rechnungen an Unschuldige geschickt werden, ohne Urteil eines Richters. Als „absurd“ bezeichnet er die Zusage des Bürgermeisters, dass die Rechnungen jetzt nicht mehr nach Hause geschickt, sondern persönlich übergeben würden.

Kein Recht auf einen Dolmetscher?

In der Angelegenheit macht eine zweite Sache Herrn Gomes zu schaffen. Sein Vater wurde von den Gemeindebeamten vorgeladen, doch obwohl er keine der drei geläufigen Sprachen speche, sei ihm kein Dolmetscher zur Verfügung gestellt worden. Das Gesetz würde dies nicht vorsehen, habe der zuständige Gemeindebeamte gemeint.

Was allerdings nicht stimmt. Das Gesetz vom 27. Juli 2022 über die Kompetenzerweiterung der „Pécherten“ besagt klar und deutlich in Artikel 8: „La présence d’un interprète assermenté peut être demandée, soit par le fonctionnaire sanctionnateur, soit par le témoin ou le contrevenant, lorsque ces derniers ne parlent ou ne comprennent pas l’une des trois langues administratives (…).“

In einem Mahnschreiben an die Gemeinde vom 13. August ficht Bruno Gomes die Rechnung erneut an und beruft sich sogar auf den Artikel 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, deren zwei Punkte die Gemeinde missachtet habe.  Den ersten Punkt – „Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig“ – missachte die Gemeinde schon allein durch das Ausstellen einer Rechnung ohne Beweis und ohne Urteil; den zweiten Punkt – „Jedem Angeklagten wird die Achtung der Verteidigungsrechte gewährleistet“ – missachte sie dadurch, dass sie seinem Vater keinen Übersetzer zur Verfügung stellte.

Leila
15. August 2024 - 10.57

Nicht jede Tastatur verfügt über ë, also kein Fehler! Und trotzdem versteht jeder den Kommentar...

Grober J-P.
15. August 2024 - 10.06

Wat well (wëll) deen..???. En Iwersetzer (Iwwersetzer)....ed (ët) ged (gëtt) emmer (ëmmer) besser hei am Land.....

Grober J-P.
15. August 2024 - 9.40

"ansonsten wird keine Untersuchung gemacht."
Was wurde denn untersucht, nur die Rechnung? Etwas dürftig, der Beweis! Fingerabdrücke oder DNA Test wohl zu teuer und aufwendig?

BPat
14. August 2024 - 17.57

Eng Adress an enger Dreckstut beweise guer näischt . Ech hunn hei zu Esch schonn oft gesi wei Leit blo Dreckskëschten duerchwulle vir Dokumenter ze sichen. Vun do u flitt bei mir näischt mei dodra wou iergend eppes wou zu mengem Nodeel benotzt ka ginn.  Alles Mat Numm an Adress flitt an déi Gro mat engem Schlass drop

asou
14. August 2024 - 13.23

Da soll d'Gemeng d'Saach un de Parquet weiderginn, dann ass fir sie de Problem aus der Welt, fir den Här riskéirt ët allerdéngs (vill) méi deier ze ginn.

Komm
14. August 2024 - 10.43

Maacht en DNA Test, dann ass dat Trauerspill riwwer.

Pin Mac
14. August 2024 - 7.56

Wat well deen..???. En Iwersetzer....ed ged emmer besser hei am Land.....