Nach Urteil Einliegerwohnungen: Stadt Esch verzichtet auf Berufung

Nach Urteil  / Einliegerwohnungen: Stadt Esch verzichtet auf Berufung
Bürgermeister Christian Weis (CSV) und Schöffe Meris Sehovic („déi gréng“) Foto: Editpress/Julien Garroy

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Nachdem das Verwaltungsgericht die Bestimmung zum Verbot von Einliegerwohnungen in Esch annulliert hatte, verzichtet der schwarz-blau-grüne Schöffenrat nun darauf, in Berufung zu gehen. 2021 hatte die Mehrheit im Gemeinderat unter Bürgermeister Georges Mischo (CSV) entschieden, den Bebauungsplan (PAP QE: „Plan d’aménagement particulier quartier existant“) so zu ändern, dass Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern nicht mehr möglich wären.

„Eis fällt duerch dëst Uerteel keen Zack aus der Kroun“, sagte Schöffe Meris Sehovic („déi gréng“) zum Schluss der Pressekonferenz, die die Stadt Esch einberufen hatte, um auf das Urteil des Verwaltungsgerichts in Sachen Einliegerwohnungen einzugehen. Der Urteilsspruch hatte am 26. Juli das mit den Stimmen der Mehrheit im Februar 2021 beschlossene Verbot von Einliegerwohnungen in den rund 4.000 Einfamilienhäusern der Stadt gekippt (das Tageblatt berichtete exklusiv), da es im Widerspruch zum Gesetz steht. Ein kleiner Zacken dürfte es dennoch gewesen sein, denn das Urteil, gegen das man nicht in Berufung gehen wird, und den monatelangen öffentlichen Streit über Wohngemeinschaften hätte man sich mit ein bisschen weniger Sturheit wohl ersparen können. 

Das Verbot der Einliegerwohnungen war im Rahmen der Erneuerung der Bebauungspläne verankert worden. Der restriktive Ansatz zur Bautenpolitik der schwarz-grün-blauen Mehrheit hatte für große Diskussionen innerhalb und außerhalb des Gemeinderats gesorgt. Bürgermeister Christian Weis (CSV) und Sehovic verteidigten diesen Ansatz mit dem Schutz der Einfamilienhäuser und der Lebensqualität in Esch. Man wolle die Zerstückelung der Einfamilienhäuser verhindern, sagte Weis. „Die Entscheidung von damals war richtig, und sie ist es noch heute“, so der Bürgermeister am Dienstag. Man müsse sicherstellen, dass die Lebensqualität garantiert sei, und die Auswirkungen des Wachstums berücksichtigen. Daher habe man eine antizipative und vorausschauende Politik gewählt, sagte Weis. 

Einliegerwohnung

Eine Einliegerwohnung („logement intégré“) ist eine Wohnung, die Teil eines Einfamilienhauses ist und dem Eigentümer der Hauptwohnung gehört. Die Wohnung darf nur zur Vermietung bestimmt sein und ihre Fläche muss kleiner als die der Hauptwohnung sein. Einliegerwohnungen haben keine eigene Katasternummer und werden demnach vom Gesetz auch nicht als separate Wohneinheit betrachtet. Seit 2023 fördert der Staat die Einrichtung solcher Wohnungen mit Prämien von 10.000 bis 20.000 Euro. Die Subventionierung hat zum Ziel, Wohnungen in schon bestehender Bausubstanz klimaneutral zu schaffen und die Wohnungskrise zu entschärfen. Zumal Einliegerwohnungen in Zeiten steigender Zinsen ein Mittel sein können, um Einfamilienhäuser finanzieren zu können.

Die Einliegerwohnungen bleiben also entgegen dem Willen des Escher Schöffenrats erlaubt. Um eine solche einzurichten, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Diese sind von der Gesetzgebung vorgeschrieben und werden in Zukunft laut Weis auch kontrolliert. Bei der Diskussion im Gemeinderat im Februar 2021 hatte der Chefarchitekt der Stadt das Schreckgespenst von 4.000 zusätzlichen Wohnungen und 10.000 potenziellen neuen Einwohnern an die Wand gemalt. Eine maßlose Übertreibung, denn die Nachfrage tendiert gegen null, wie Weis und Sehovic bestätigten. Weil das so sei, verzichte man auch auf eine Berufung und konzentriere sich stattdessen lieber auf die Umsetzung des Koalitionsprogramms, u.a. um die „ambitionierte Wohnungspolitik“ (Sehovic). 

Die Bedingungen, um eine Einliegerwohnung einzurichten, dürften ihren Anteil am geringen Interesse der Bürger haben. Die historische Bausubstanz in Esch beinhaltet vor allem Reihenhäuser. Es ist quasi unmöglich, aus diesen eine Einliegerwohnung zu machen, da eine der Voraussetzungen z.B. einen separaten Zugang vorsieht. „Jede Wohnform ist in Esch willkommen“, unterstrich Weis nun, „solange die Kriterien der Sicherheit und Sauberkeit garantiert sind“.