Streit um BettelverbotErst abgelehnt, dann durchgewunken

Streit um Bettelverbot / Erst abgelehnt, dann durchgewunken
Gibt grünes Licht für die Änderung der Polizeiverordnung: Innenminister Léon Gloden Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Der Streit um das Bettelverbot entschied sich im Innenministerium. Taina Bofferding lehnte die Änderung der Polizeiverordnung im Mai nach einer juristischen Analyse ab, der neue Innenminister Léon Gloden winkt sie nun durch. Wer argumentiert wie?

Das Urteil von Taina Bofferding (LSAP) fällt deutlich aus. Im Mai dieses Jahres gibt die damalige Innenministerin eine Pressekonferenz. Sie muss die von der Gemeinde Luxemburg-Stadt gewünschte Änderung in der Polizeiverordnung teilweise zurückweisen. Genauer: Artikel 22, Paragraf 1, und der neue Artikel 42. Letzterer hat in den vorangegangenen Wochen als „Bettelverbot“ die Gemüter und Diskussionen in Stadt und Land erhitzt – und wird sie weiter erhitzen. Doch Bofferding zieht im Mai einen ersten Schlussstrich. Nach einer juristischen Analyse lehnt die Innenministerin die geplante Anpassung des „Règlement général de police“ ab. „Demnach fehlt die konkrete Begründung dafür, den simplen Akt des Bettelns als Gefahr einzustufen“, sagt Bofferding. Eine Person, die mit ihrem Becher lediglich in der Fußgängerzone sitze, stelle keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit dar.

Wenige Tage nach Bofferdings Ablehnung entschied der Schöffenrat der Gemeinde Luxemburg-Stadt, dass man Einspruch gegen das Urteil der Innenministerin einlegen werde. Eine Beschwerde, die nun hinfällig geworden ist. Denn der neue Innenminister Léon Gloden (CSV) hat den Schlussstrich seiner Vorgängerin ausradiert.

Gloden zieht Bofferdings Entscheidung zurück

„Ich habe den Einspruch der Gemeinde gegen die Entscheidung meiner Vorgängerin beim Verwaltungsgericht eingesehen und bin zur Schlussfolgerung gekommen, dass es genügend juristische Argumente gibt, diese Entscheidung zurückzuziehen“, sagt Gloden am Dienstagnachmittag gegenüber dem Tageblatt. Der Innenminister beruft sich auf Artikel 50 des Dekrets vom 14. Dezember 1789 über die Konstitution der Gemeinden. Dort heißt es, es sei „Aufgabe der Stadtverwaltung, die Einwohner in den Genuss der Vorteile einer guten Polizeiarbeit kommen zu lassen, insbesondere der Sauberkeit, Gesundheit, Sicherheit und Ruhe in den öffentlichen Straßen, Gebäuden und Gassen“. Das sei der Anspruch der Polizeiverordnung der Gemeinde, so Gloden.

Im Mai erklärte die damalige Innenministerin Taina Bofferding, warum sie den Artikel 42 der Polizeiverordnung ablehnt
Im Mai erklärte die damalige Innenministerin Taina Bofferding, warum sie den Artikel 42 der Polizeiverordnung ablehnt Foto : Editpress/Fabrizio Pizzolante

Bofferding hatte diesem Anspruch in ihrer Begründung Grenzen aufgezeigt. Der Gemeinderat und das Bürgermeister- und Schöffenkollegium müssten die Ausübung der Polizeibefugnisse begründen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen „durch Umstände rechtfertigen, die mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zusammenhängen“, heißt es im Schreiben zur Pressekonferenz aus dem Mai. Der damaligen Innenministerin fehlte es in Artikel 42 an konkreten Gründen, um die Notwendigkeit, im Bereich der Bettelei per Verordnung eingreifen zu müssen, zu argumentieren. In dem Schreiben aus dem damaligen Innenministerium heißt es, der Gemeinderat berufe sich beim Bettelverbot auf die „lapidare Formulierung“ „aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit“. Das reiche laut Bofferding nicht aus. Es werde nicht aufgezeigt, dass Bettelei negative Konsequenzen auf die öffentliche Sicherheit und Ruhe habe. Außerdem würden keine Beispiele angeführt, in denen Bettler Passanten oder die Öffentlichkeit gestört hätten.

Diese Beispiele liegen nach Aussage des neuen Innenministers vor. „Die Gemeinde hat genügend Beweise erbracht, dass das Problem real ist.“ Man habe viele Beschwerden von Bürgern und Geschäftsleuten gesammelt, insbesondere im Bezug auf die aggressive Bettelei, so Gloden. Auch in einem weiteren Punkt widerspricht der Minister seiner Vorgängerin: Es handle sich entgegen der Aussage Bofferdings nicht um ein allgemeines Bettelverbot, denn „die Straßen und Uhrzeiten waren klar definiert“.

Bettelverbot doch konform mit geltendem Recht

Auch das zweite Hauptargument Bofferdings – Artikel 42 sei nicht konform mit nationalem Recht –entkräftet Gloden. Im Mai hatte die damalige Innenministerin ausgeführt, dass die Änderungen der Gemeindeverordnung nicht vereinbar seien mit den Bestimmungen des „Code pénal“. In Artikel 342 sind bestimmte Formen des Bettelns als „Delikte gegen die öffentliche Sicherheit“ verboten. Das einfache Betteln, so heißt es in Bofferdings Schreiben, wurde nicht nur nie als ein Phänomen angesehen, das die öffentliche Ordnung gefährden könnte, sondern wurde 2008 durch eine Änderung des Gesetzes über die Freizügigkeit von Personen und die Einwanderung entkriminalisiert. Der neue Artikel 42 der Gemeindeverordnung, so Bofferding damals, sei nicht präzise genug und stehe deshalb im Widerspruch zum Artikel 342 des „Code pénal“. Diesen Widerspruch zwischen nationaler und kommunaler Gesetzgebung sieht der neue Innenminister nicht. „Das ist kein juristisches Argument“, sagt Gloden. Es gebe ein Fallrecht des Verwaltungsgerichts, das zeige, dass eine nationale Regelung nicht ausschließe, dass es auch auf Gemeindeebene eine Regelung geben könne.

Im Mai hatte Bofferding beanstandet, dass Artikel 42 außerdem nicht konform mit internationalem Recht sei. Die damalige Innenministerin berief sich auf eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, genauer: den Fall Lacatus gegen die Schweiz. Das Gericht kam in diesem Fall zu dem Schluss, dass das völlige Verbot des Bettelns einen Eingriff in die Rechte der Betroffenen in einer demokratischen Gesellschaft darstelle. Rechte, die durch Artikel 8 der Menschenrechtskonvention geschützt seien. Bofferding argumentierte damals, eine innerstaatliche Behörde, die das Betteln verbiete, müsse überzeugend darlegen, dass dieser Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu den Umständen stehe. „Dieses berühmte Urteil wurde meines Erachtens von meiner Vorgängerin falsch interpretiert“, sagt Gloden. Die Faktenlage sei nicht vergleichbar. In der betreffenden Stadt in der Schweiz habe es ein allgemeines Verbot gegeben – in Luxemburg nicht. Außerdem habe es keine staatlichen Hilfen gegeben. „Das ist hier nicht der Fall. Jeder, der Hilfe braucht, kann bei der Stadt oder beim Staat Hilfe anfragen“, so Gloden.

Der Innenminister ist am Mittwochnachmittag zur Sitzung der Chamber-Kommission für Innenpolitik eingeladen, um über das Koalitionsabkommen von CSV und DP zu sprechen. LSAP und „déi gréng“ haben beim Präsidenten der Kommission einen Antrag eingereicht, die Änderung der Gemeindeverordnung und das Bettelverbot ebenfalls auf die Tagesordnung der Kommission zu setzen. Außerdem wolle man neben Gloden auch den Generaldirektor der Polizei, Philippe Schrantz, einladen.

Das Bettelverbot in der Praxis

Das Bettelverbot soll kommen und für dessen praktische Umsetzung wird die Polizei zuständig sein. „Die Polizei wird das schon richtig machen“, sagt die städtische Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP). Von der Pressestelle der Polizei heißt es auf Nachfrage, dass die Beamtinnen und Beamten diesbezüglich auf Appelle der Bevölkerung reagieren, aber auch im Rahmen der alltäglichen Rundgänge sowie gezielt Kontrollen durchführen – abhängig von den Verfügbarkeiten und Prioritäten. In einer ersten Phase gehe es laut Polizei aber um die Sensibilisierung der Betroffenen: „Unsere Beamten werden zuerst den Dialog mit den Personen suchen und sie auf die neue Regelung aufmerksam machen.“ Wenn weiter trotz Verbots zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Orten gebettelt werde, werde Strafanzeige erstellt und diese an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Der Minister für innere Sicherheit kündigte auf Tageblatt-Nachfrage an, sich am Mittwoch mit der Polizei zu treffen, um über die praktische Umsetzung zu diskutieren.

BPat
13. Dezember 2023 - 16.34

Elleng iwwert de Madamm Oberweis hir Ausso dat mam  Verbuet déi Aarmst vun den Aarme bestrooft ginn. Tatsaach ass dee wou gutt am heeschen ass tëschent 200 a 500€ den Dag kritt. Dat si 6000-15.000€ de Mount. schwaarz a Steierfräi . Mee e bësse Bashing a Polemik hëlleft ëmmer a Gespréich ze bleiwen a Politesch Géigner an den Abseits ze drécken

Beat Mosimann
13. Dezember 2023 - 15.02

@liah1 etc./ Dem kann ich nur vollkommen zustimmen.

liah1elin2
13. Dezember 2023 - 14.15

@Nomi
Ja, das Bettelverbot wird auch in der Schweiz immer mehr durchgesetzt, ohne wirklich die Ursachen dafür anzugehen. Den Grossteil der Politik interessiert es schlicht nicht und repressive Maßnahmen kommen ja gut an.
Nicht alle Mitmenschen haben einen geraden Lebenslauf und es gibt unzählige Ursachen und Schicksalsschläge, aus der Bahn zu geraten.
Nach Jahrzehnten in der Schweiz musste ich feststellen, dass die Gesellschaft dieser sehr reichen Nation kälter, egoistischer und gleichgültiger geworden ist, wie anderswo wohl auch.

Nomi
13. Dezember 2023 - 13.15

@Lucilinburhuc : An der Schweiz brengen se et (Ordnung an Propretei't) jo faerdeg. Firwaat mir net ??
Keng Ironie, mee ganz am Eescht !!

Lucilinburhuc
13. Dezember 2023 - 12.44

@Nomi
Ordnung an Propretei’t ?
Dann kënnt dir wuel nëtt mei aus dem Ländchen eraus ...
Ech hat zum Schluss nach so eppes erwaert ze Liesen ewei : Ironie Modus Aus. awer neeee :(

nomi
13. Dezember 2023 - 11.03

Bravo,

Ordnung an Propretei't ass den Unfank vun Liewensqualitei't.

Mir mussen den Zo'ugewanderten daat begreiflech machen, fir dass et besser gett !
Die Zo'ugewanderten mussen sech un eis unpassen, an net emgedrei'nt !