JustizEU-Kommission siegt in Rechtsstreits mit Google und Apple vor EuGH

Justiz / EU-Kommission siegt in Rechtsstreits mit Google und Apple vor EuGH
Das zufriedene Grinsen kann sich Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager nicht verkneifen Foto: AFP

Nach jahrelangen Rechtsstreits mit den US-Technologieriesen Google und Apple hat die EU-Kommission vor Gericht gewonnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Dienstag sowohl eine Geldbuße gegen Google in Höhe von 2,4 Milliarden Euro als auch Steuernachforderungen von 13 Milliarden Euro für Apple. Das ist auch ein Sieg für die scheidende EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. 

Die Geldbuße gegen Google – damals in Rekordhöhe – war ursprünglich 2017 wegen wettbewerbsschädigenden Verhaltens verhängt worden. Google habe seinen eigenen Preisvergleichsdienst Shopping in den Suchergebnissen ganz oben platziert und gleichzeitig Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft, begründete die Kommission ihre Entscheidung.

Die Suchergebnisse von Google Shopping waren damals außerdem mit Bildern dargestellt und in Boxen präsentiert, anders als Ergebnisse der Konkurrenz. Damit habe das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Google und die Konzernmutter Alphabet klagten gegen den Beschluss in erster Instanz vor dem Gericht der Europäischen Union, das die Geldbuße im November 2021 aber bestätigte. Gegen das Urteil des Gerichts wandten sich Google und Alphabet dann an den EuGH. Dort hatten sie nun ebenfalls keinen Erfolg.

Das Gericht habe zu Recht festgestellt, dass Googles Verhalten diskriminierend gewesen sei und nicht dem Leistungswettbewerb entsprochen habe, erklärte der EuGH. Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung dürften sich nicht so verhalten, dass der Wettbewerb eingeschränkt werde. Im Fall von Apple hatte die Kommission 2016 festgestellt, dass Irland Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Milliarden Euro gewährt habe. In Irland sitzt Apples Europazentrale. Irland sollte deswegen die entgangenen Steuern plus Zinsen zurückfordern. Diesen Beschluss kassierte das EU-Gericht in erster Instanz jedoch 2020.

Wettbewerbskommissarin hochzufrieden

Daraufhin wandte sich die Kommission an den EuGH als nächsthöhere Instanz. Dieser hob das Urteil des EU-Gerichts nun auf und entschied den Rechtsstreit endgültig. Apple hat demnach zwischen 1991 und 2014 zu Unrecht von Steuervergünstigungen profitiert. Das Geld muss zurückgezahlt werden. Beide Unternehmen zeigten sich enttäuscht über das jeweilige Urteil gegen sie. Ein Google-Sprecher verwies darauf, dass Google bereits 2017 Änderungen vorgenommen habe, um der Kommissionsentscheidung nachzukommen. „Unser Ansatz hat mehr als sieben Jahre lang erfolgreich funktioniert und Milliarden von Klicks für mehr als 800 Preisvergleichsdienste generiert“, erklärte er.

Ein Apple-Sprecher sagte: „Wir zahlen immer alle anfallenden Steuern, egal, wo wir tätig sind, und eine Sonderregelung für Apple gab es nie.“ Die Kommission versuche, „die steuerlichen Regelungen rückwirkend zu ändern, und ignoriert dabei, dass unsere Erträge bereits in den USA besteuert wurden, so wie es das internationale Steuerrecht vorsieht.“ Die Regierung in Dublin kündigte an, sie werde das Apple-Urteil respektieren. Wettbewerbskommissarin Vestager zeigte sich mit den Urteilen hochzufrieden. Diese seien nicht nur ein „Sieg für die EU-Kommission“, sondern ein „großer Sieg für die europäischen Bürger und die Steuergerechtigkeit“, sagte die Dänin in Brüssel.

Es sei entscheidend, „dass Unternehmen in Europa wissen, wann das Wettbewerbsrecht sie zwingen wird, ihre Technologie mit ihrer Konkurrenz zu teilen“, erklärte der Chef des Lobbyverbands CCIA (Computer and Communications Industry Association), Daniel Friedlaender. Das Urteil gegen Google schaffe in dieser Hinsicht mehr Klarheit.

Der Streit der Kommission mit den Technologieriesen ist mit dem Urteil vom Dienstag aber noch nicht komplett vorbei. Gegen Google etwa wurden zwischen 2017 und 2019 Geldbußen von insgesamt rund acht Milliarden Euro verhängt. In der kommenden Woche fällt in Luxemburg eine weitere Entscheidung: Am Mittwoch urteilt das EU-Gericht über einen möglichen Wettbewerbsverstoß bei Online-Werbung und eine Geldbuße von 1,49 Milliarden Euro.