Medienbericht„Fraglich, ob Vorschrift angewendet wird“: Staatsanwalt Georges Oswald kritisiert Bettelverbot – Politik reagiert

Medienbericht / „Fraglich, ob Vorschrift angewendet wird“: Staatsanwalt Georges Oswald kritisiert Bettelverbot – Politik reagiert
Zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Orten ist es seit dem 15. Januar in der Hauptstadt untersagt, andere um Geld zu bitten. Das wurde nun von der Justiz offen kritisiert. Foto: Editpress/Alain Rischard

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Die Diskussion rund um das Bettelverbot dreht sich im Kreis – das auch wegen einer juristischen Unklarheit im Strafgesetzbuch. In einem Radiointerview bezog der Staatsanwalt des Bezirksgerichts Luxemburg am Mittwoch dazu Stellung und wies darauf hin, dass eine solche Regelung keine juristische Basis hat.

Seit einem Monat ist das Betteln laut Polizeiverordnung der Gemeinde Luxemburg untersagt. Doch die neue Regelung hat keine juristische Basis – wie Georges Oswald am Mittwochmorgen bei einem Live-Interview im Radio erklärte. Der Staatsanwalt des Bezirksgerichts Luxemburg wies dabei auf eine ungeklärte Situation im „Code pénal“ hin, die seit Jahren für Diskussionen sorgt.

Denn bei Änderungen des Immigrationsgesetzes 2008 wurden unter anderem Passagen zum Betteln angepasst. Laut Georges Oswald wurde dabei aus „Versehen“ ein Satz im Strafgesetzbuch umgestellt. Mit dem Ergebnis, dass der bestehende Text nun so interpretiert werden kann, dass – neben dem sogenannten „aggressiven“ Betteln oder jenem in Banden – auch das „einfache“ Betteln untersagt ist.

Juristische Unklarheiten

In einem Radiointerview kritisierte Staatsanwalt Georges Oswald das sogenannte Bettelverbot der Hauptstadt stark
In einem Radiointerview kritisierte Staatsanwalt Georges Oswald das sogenannte Bettelverbot der Hauptstadt stark Foto: Editpress/Alain Rischard

„Ich stelle fest, dass es eine juristische Unklarheit gibt. Und das ist nicht gut“, so Georges Oswald. Über diese wurde in den vergangenen Jahren immer wieder diskutiert, auch in der Abgeordnetenkammer. Nachgebessert wurde aber bis heute nicht. Bedauernd stellte Georges Osweiler fest, dass der Gesetzgeber seit rund 16 Jahren die Gelegenheit nicht genutzt hat, darauf hinzuweisen, dass damals ein „falscher Text“ verabschiedet wurde. 

Dennoch wurde ihm zufolge vor Gericht festgehalten, dass das sogenannte „einfache“ Betteln laut Strafgesetzbuch nicht geahndet wird. An dieser Sicht hält die Justiz bis heute fest – wie der Staatsanwalt im Gespräch bei RTL unterstrich: „Unabhängig davon, was andere Menschen dazu sagen. Wir halten uns an die Entscheidungen der Gerichte.“ 

Außerdem wies Georges Oswald darauf hin, dass laut Verfassung Vergehen nur auf Basis eines Gesetzestextes geahndet werden können. Diese sind den Polizeiverordnungen der Gemeinde übergeordnet. Da das einfache Betteln aus Sicht der Justiz nicht mehr im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, kann dieses auch nicht bestraft werden. „Es ist also fraglich, ob die Vorschrift überhaupt je Anwendung finden wird“, so der Staatsanwalt. 

Unterscheidung nicht möglich

Anders als in der Debatte immer wieder von den politischen Verantwortlichen wiederholt wird, kann die Polizei ihm zufolge bei ihrer alltäglichen Arbeit keinen Unterschied zwischen einem „simplen“ Bettler und einer mutmaßlichen Bande machen. Die Polizei muss in allen Fällen Strafanzeige erstellen, erklärte Georges Oswald und bestätigte damit, was die Präsidentin des „Syndicat national de la Police grand-ducale“ (SNPGL) in mehreren Medienberichten in den vergangenen Tagen bereits erklärt hatte. Der bestehende Text erlaubt schlichtweg die von der Politik viel zitierte Unterscheidung zwischen zwei Arten des Bettelns nicht. 

Petition erreicht 4.500 Unterschriften

Die Petition 2991 hat am Mittwoch das für eine öffentliche Debatte nötige Quorum von 4.500 erreicht. Sie wurde am vergangenen Freitag zur Unterschrift freigegeben und hat die nötige Anzahl innerhalb von nur fünf Tagen erreicht. Damit wird die Petition in einer öffentlichen Sitzung in der Chamber debattiert. Petent Marc Faramelli argumentiert in seiner Petition, dass „Betteln ein Teil des Rechtes auf Selbstbestimmung im Sinne der Garantien ist, die in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind“.

Wenn dann Strafanzeige erstellt wird, wird diese an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Und landet dann vor dem zuständigen Polizeigericht, bei dem es Georges Oswald zufolge angesichts der großen Anzahl an Fällen ohnehin bereits zu Verspätungen bei der Bearbeitung kommt. Und so sagte der Staatsanwalt über diese Fälle mit wenig krimineller Energie: „Diese zu behandeln, hat dann wirklich letzte Priorität.“ Sein Fazit lautete, dass mit der neuen Regelung letzten Endes nicht viel erreicht werden wird.

Prompte Reaktion aus der Chamber

Die Reaktionen auf die Aussagen des Staatsanwalts des Bezirksgerichts Luxemburg ließen dann auch nicht lange auf sich warten. Die Grünen-Abgeordnete Sam Tanson postete auf Facebook eine erste Stellungnahme. „Klare Worte von Staatsanwalt Georges Oswald: die ‚einfache‘ Bettlerei ist in unserem Strafgesetzbuch nicht verboten“, schreibt Tanson. Es gebe demnach „keine legale Basis“ für das städtische Polizeireglement. Zudem hätten die Polizisten anders als dargestellt keinen Ermessensspielraum, um den Unterschied zwischen „einfacher und anderen Arten der Bettelei“ zu machen. „Ein Vorgehen gegen die organisierte Bettelei war bereits möglich“, schlussfolgert Tanson, „dafür hätte es den Text nicht gebraucht.“

Am Mittwoch sollte das umstrittene Verbot übrigens in der Abgeordnetenkammer in der zuständigen Kommission erneut Thema sein. Das Treffen wurde wegen der Wetterlage allerdings abgesagt. Die Grünen haben am Mittwochnachmittag eine gemeinsame Sitzung des Justiz- und des Innenausschusses beantragt. Diese soll schnellstmöglich im Beisein der zuständigen Minister stattfinden – und des Staatsanwalts des Bezirksgerichts Luxemburg, Georges Oswald. Das Durchwinken des städtischen Polizeireglements würde laut Begründung der Grünen noch immer zahlreiche Fragen aufwerfen. „Wir würden daher gerne eine Erklärung der betroffenen Minister und des Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft des Bezirks Luxemburg dazu hören“, so die beiden Grünen-Abgeordneten Sam Tanson und Meris Sehovic in ihrer Anfrage an den Parlamentspräsidenten.

Der Piraten-Abgeordnete Marc Goergen spricht in einem kurzen Beitrag auf X (ehemals Twitter) von einer „weiteren Blamage für Léon Gloden und die CSV“. Bereits am Montagnachmittag meinte der LSAP-Abgeordnete Franz Fayot auf X, dass es sich bei dem Bettelverbot und der Durchsetzung dessen um einen „richtigen Skandal“ handele. „Die Polizei vertreibt Bettler ohne gesetzliche Basis“, schrieb Fayot. „Das ist ganz einfach illegal, ganz unabhängig von menschlichen oder politischen Überlegungen.“ Der Präsident der Luxemburger Menschenrechtskommission, Gilbert Pregno, sieht in den Aussagen von Georges Oswald hingegen „mehr als nur Interpretationsdivergenzen“. Er sei gespannt, wie es demnächst in der Causa weitergehe.


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Gérard Scholl
18. Januar 2024 - 15.43

A souguer wann et dann verbueden,an ënner Stroof gestallt gët,greiw mol engem Plaackegen an d’Täsch. ?

jopi15
17. Januar 2024 - 18.30

@Samantha Louschetter: den ale Luc!

Samanta Louschetter
17. Januar 2024 - 16.07

Welcher Justizminister hatte denn dieses Wurstel Gesetz zu verantworten.
Mann nenne Ross und Reiter.