Schon seit längerem sorgt er für Diskussionen, nun fordert die Opposition des städtischen Gemeinderats die Streichung aus der Polizeiverordnung: der umstrittene Artikel 42, der seit mehr als einem Monat das Betteln in der Hauptstadt verbietet – zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Orten. Die städtischen Sektionen von „déi gréng“, der LSAP, „déi Lénk“ und der „Piraten“ haben sich zusammengetan und verlangen in einem gemeinsamen Antrag, dass das neue Verbot wieder abgeschafft wird.
Das angesichts dreier Einwände: Zum einen sei ein Verbot des einfachen Bettelns nicht mit der Menschenrechtskonvention und Luxemburgs Verfassung vereinbar und der Regelung fehle schon damit die legale Basis. Zum zweiten sei das oft angeführte „organisierte“ Betteln bereits laut Artikel 41 der städtischen Polizeiverordnung untersagt. Und drittens verletze laut dem Antrag der vier Oppositionsparteien „ein Verbot der simplen Bettelei die Würde des Menschen“ und sei „eine Maßnahme gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft“.
Auf Basis dieser Argumentation haben alle Oppositionsparteien – mit Ausnahme der ADR, die die Entscheidung von DP und CSV begrüßt – gefordert, dass der Punkt „Suppression de l’article 42 (sur l’interdiction de ‚toute autre forme de mendicité’)“ auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am kommenden Montag gesetzt wird.
Das ist am Montagnachmittag dann auch entsprechend passiert, sodass am 29. Januar über den Antrag diskutiert wird.
Die 1945 ohne eine Schuldanerkennung aus der rechtsradikalen, nazifreundlichen "Rechtspartei" hervorgegangene Muttergottespartei CSV hat meine Menschenwürde als Kind von Nazieltern zerstört.
MfG
Robert Hottua
Et ass schéin ze gesinn, dass an dem Geméngerot och nach Politiker sinn, dénen dat Ménschlecht virun allem gét. Pfui un déi schéinhelleg Muttergottespartei, und déi Räich an un déi Schléimerten vun der ADR.