EuGh-UrteilGrünen/EFA-Abgeordnete erkämpfen Transparenz bei Covid-19-Impfstoffverträgen – und bekommen recht

EuGh-Urteil / Grünen/EFA-Abgeordnete erkämpfen Transparenz bei Covid-19-Impfstoffverträgen – und bekommen recht
Der Europäische Gerichtshof gab am Mittwoch den Abgeordneten der Grünen-Fraktion im Europaparlament recht: Die EU-Kommission habe den Zugang zu wichtigen Elementen der Covid-19-Impfstoff-Kaufverträge unrechtmäßig verweigert Symbolbild: AFP/Angela Weiss

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Nach einer Klage von Abgeordneten der Grünen-Fraktion im Europaparlament hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Europäische Kommission unrechtmäßig den Zugang zu wichtigen Elementen der Covid-19-Impfstoff-Kaufverträge verweigert hat.

Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch sein Urteil zu einer Klage von fünf Grünen/EFA-Abgeordneten verkündet, die Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den gemeinsamen Käufen von Covid-Impfstoffen fordern. Eingereicht wurde diese Klage 2021, nachdem die Kommission sich wiederholt geweigert hatte, der Öffentlichkeit mehr als stark geschwärzte Versionen der Covid-19-Impfstoff-Kaufverträge zur Verfügung zu stellen, und dies mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen begründete.

Initiiert wurde das Gerichtsverfahren von den Abgeordneten der Grünen-Fraktion im Europaparlament Kim van Sparrentak, Tilly Metz, Jutta Paulus, Margrete Auken und Michele Rivasi. Der Kern ihrer Klage war die wiederholte Weigerung der Kommission, den Abgeordneten mehr als stark redigierte und somit weitgehend unverständliche Versionen der Covid-19-Impfstoff-Kaufverträge zur Verfügung zu stellen. Die Abgeordneten forderten unter anderem Informationen über den Preis pro Impfstoffeinheit, Vorauszahlungen, Haftung für Nebenwirkungen und Entschädigungen sowie Weiterverkäufe und Spenden, wobei sie die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses infrage stellten oder ein überwiegendes öffentliches Interesse geltend machten. Während der Pandemie hatte das gesamte Parlament Transparenz bei den Verträgen gefordert, aber nur die Mitglieder der Grünen/EFA klagten gegen die Kommission.

Entscheidung für nichtig erklärt

Die Grünen-Fraktion im Europaparlament begrüße das Urteil, welches klarstellt, dass die Kommission den Zugang zu bestimmten Vertragselementen unrechtmäßig verweigert hat, heißt es in der Pressemeldung am Mittwoch. Das Gericht erklärte die Entscheidung der Kommission für nichtig und stellte fest, dass die Kommission nicht hinreichend begründet hatte, warum der Zugang zu wichtigen Bestimmungen wie Entschädigungen für Impfschäden sowie Spenden und Weiterverkäufe von Impfstoffen kommerzielle Interessen beeinträchtigen würde.

Tilly Metz begrüßte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. „In seinem heutigen Urteil erkennt der EuGH die Bedeutung angemessener Begründungen für die Ansprüche auf Untergrabung des Geschäftsvertrauens an. Der von der Kommission vorgebrachte Automatismus, Vertraulichkeit für so gut wie alles in den Verträgen zu fordern, wurde zurückgewiesen. Derartige Ansprüche können und sollten nur dann geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Zugang der Öffentlichkeit diese geschäftlichen Interessen tatsächlich und konkret beeinträchtigen könnte“, kommentierte die Grünen-Abgeordnete. 

„Dieses Urteil ist für die Zukunft von Bedeutung, da die EU-Kommission voraussichtlich mehr gemeinsame Beschaffungen in Bereichen wie Gesundheit und möglicherweise auch Verteidigung durchführen wird. Die neue Europäische Kommission muss nun ihren Umgang mit Anträgen auf Zugang zu Dokumenten anpassen, um dem heutigen Urteil gerecht zu werden“, schreibt Metz weiter.