GerichtKassationsrichter heben Urteil gegen Flavio Becca nicht auf

Gericht / Kassationsrichter heben Urteil gegen Flavio Becca nicht auf
Der Unternehmer Flavio Becca im Frühjahr 2022 auf dem Weg zum Gerichtstermin Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy

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Flavio Beccas Antrag auf Aufhebung des Urteils der Berufungsrichter wurde am Donnerstag vom Kassationsgericht abgelehnt. Im sogenannten Uhrenprozess bleibt dem Luxemburger Unternehmer nur mehr der Weg nach Straßburg. 

Im sogenannten Uhrenprozess haben Flavio Becca und seine Anwältin Me Lydie Lorang die Aufhebung (Kassation) des Urteils des Berufungsgerichtes angestrebt. Am Donnerstagmorgen wurden sie enttäuscht. Auf zwei Punkten hat das Kassationsgericht den Antrag zurückgewiesen. Auf einem dritten Punkt, bei dem es um die Rückerstattung von beschlagnahmten Uhren ging, kommt das Gericht zum Schluss, dass der Antrag unzulässig sei.  

Die Ermittlungen im Fall Becca gehen auf 2011 zurück. Wegen Unregelmäßigkeiten hatte die Steuerverwaltung Alarm geschlagen. Erst 2021 kam es zum Prozess. Geldwäsche und Veruntreuung von Firmengeldern wurden dem Geschäftsmann vorgeworfen. Der Erwerb von Luxusuhren spielte in der Anklageschrift eine wichtige Rolle.

In erster Instanz ist Becca aufgrund der Vorwürfe zu einer Haftstrafe auf Bewährung, einer Geldstrafe und der Beschlagnahmung eines Teils der von ihm erworbenen Luxusuhren verurteilt worden. In zweiter Instanz wurde das Urteil im Prinzip bestätigt. Die Haftstrafe auf Bewährung wurde allerdings von 24 auf 12 Monate reduziert, die Geldstrafe auf 250.000 Euro festgelegt und die Konfiszierung aller rund 850 von Becca gekauften Uhren angeordnet.

Im Kassationsverfahren im November 2023 hatte Me Lydie Lorang zur Verteidigung ihres Mandanten unter anderem folgende Punkte vorgebracht: Verjährung, die Interpretation von Gesellschaftsvermögen und Firmeninteressen sowie die unterschiedliche Auslegung der Führung von Firmenkonten. Da gebe es unterschiedliche Rechtsprechungen, so Beccas Anwältin.

Dieser Argumentation haben die Kassationsrichter am Donnerstag nicht stattgegeben. Das Urteil aus dem Berufungsprozess ist somit im Prinzip rechtskräftig. Als weiterer möglicher juristische Schritt bleibt dem Luxemburger Unternehmer jetzt einzig noch der Weg nach Straßburg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Jolly
22. Dezember 2023 - 14.38

Baumafia lässt grüssen und wurschtelt weiter.

Clemi
22. Dezember 2023 - 13.30

wenn das kein fake-kommentar ist, schreibt das ein ex-becca-mitarbeiter?! sehr spannend ...

Serge Estgen
22. Dezember 2023 - 11.24

Die Frage ist doch nur wann endlich die richtigen Betrügereien hinsichtlich Steuern, Jagd und der Beschäftigung in Beccas Unternehmen Fahrzeugen und deren Versteuerung Unterschlagungen und bedrohen von Menschen zur Rechenschaft gezogen werden?
Da sind doch die Uhren Pipifax dagegen

JJ
21. Dezember 2023 - 19.15

Er kann ja mal seinen Freund Lux aus dem Staatsrat um Rat fragen.Man kennt sich ja.