StaatsanwaltschaftKeine strafrechtlichen Folgen: Justiz schließt Akte „Gaardenhaischen“

Staatsanwaltschaft / Keine strafrechtlichen Folgen: Justiz schließt Akte „Gaardenhaischen“
Muss wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten: Carole Dieschbourg Foto: Editpress-Archiv/Fabrizio Pizzolante

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Die „Gaardenhaischen“-Affäre wird keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Das hat die Luxemburger Staatsanwaltschaft am Freitag mitgeteilt. Die Anwälte von Carole Dieschbourg zeigen sich in einer ersten Stellungnahme erfreut.

Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat am Freitag angekündigt, die „Gaardenhaischen“-Affäre ohne strafrechtlichen Folgen zu klassieren. „Der Untersuchungsrichter beschloss, keine Anklage zu erheben, nachdem die Kriminalpolizei eine Untersuchung durchgeführt hatte, die unter anderem Hausdurchsuchungen im Umweltministerium sowie die Anhörung mehrerer Beamten umfasste, die in das Verfahren zur Bearbeitung des Antrags von Herrn Traversini involviert waren“, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Die Anwälte von Carole Dieschbourg zeigen sich per Pressemitteilung „erfreut“ über das Ende der Affäre. „Die Justiz war schlussendlich von der Unschuld von Carole Dieschbourg überzeugt, die sie während des gesamten Verfahrens beteuert hatte“, lassen die Verteidiger von Carole Dieschbourg, François Prum und Anne Prum, mitteilen.

Im Laufe der „Gaardenhaischen“-Affäre waren sowohl der Grünen-Abgeordnete und Differdinger Bürgermeister Roberto Traversini als auch die ehemalige Grünen-Umweltministerin Carole Dieschbourg von ihren Ämtern zurückgetreten. Der Rücktritt von Dieschbourg wurde zudem von mehreren verfassungsrechtlichen Bedenken begleitet. Eine strafrechtliche Untersuchung fällt verfassungsrechtlich in den Aufgabenbereich des Parlamentes – eine genaue Prozedur dafür wurde jedoch nie festgelegt. Mit der seit vergangenem Juli in Kraft getretenen Verfassungsrevision wurde diese Lücke mittlerweile geschlossen.

Habicht
29. Juni 2024 - 16.03

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Leila
29. Juni 2024 - 13.32

Der Aufstand, der wegen eines Gartenhäuschens! betrieben wurde, war unverhältnismäßig und lächerlich. So wie halb Deutschland wegen eines Bobbycars Kopf stand (Affaire Wulff). Jeder blamiert sich so gut wie er kann. Es gibt wahrhaft Schlimmeres als eine nachgereichte Anfrage für eine Baugenehmigung (und was auch immer damit zusammenhing). Sie haben Recht, es liegt an meiner persönlichen Wahrnehmung: Viel Lärm um (fast) gar nichts - Sie sehen, ich gebe (halbherzig) klein bei.

E Letzeboier
29. Juni 2024 - 11.07

@Leila

Dreimal nichts? Woher nehmen Sie denn diese Infos oder liegt es an Ihrer persönlichen Wahrnehmung?

K Arthur
29. Juni 2024 - 8.38

Dat do as Typesch Letzeburg,

kleinbauer alain
28. Juni 2024 - 16.48

Coup monté?

JJ
28. Juni 2024 - 16.37

".. Der Rücktritt von Dieschbourg .." Huel dir e Beispill Knaff.

Leila
28. Juni 2024 - 14.21

Gut so! Die Beiden wurden genug gestraft für drei mal nichts!