LandwirtschaftLuxemburg stellt sich gegen obligatorische Herkunftsbezeichnung auf EU-Ebene

Landwirtschaft / Luxemburg stellt sich gegen obligatorische Herkunftsbezeichnung auf EU-Ebene
Kein weiterer Verwaltungsaufwand für Landwirte: Die EU-Kommission stimmt gegen eine obligatorische Herkunftsbezeichnung Symbolbild: dpa/Jens Büttner

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Der EU-Rat der Landwirtschaftsminister hat sich am 27. Mai 2024 gegen weitere obligatorische Herkunftsbezeichnungen auf Lebensmitteln entschieden. Der DP-Abgeordnete Gusty Graas wollte in einer parlamentarischen Frage von CSV-Landwirtschaftsministerin wissen, warum auch Luxemburg sich dagegen positioniert hat, würde dies doch die heimischen Landwirte stärken.

Frisches, gekühltes und tiefgefrorenes Rindfleisch, vorverpacktes frisches, gekühltes
und tiefgefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Hühnerfleisch sowie für Eier, frisches Obst und
Gemüse, Honig, Olivenöl, vorverpackte Bioprodukte – die Liste an Lebensmitteln, auf der laut EU-Regeln eine Herkunftsbezeichnung vorhanden sein muss, ist lang. Wohl nicht lang genug für den DP-Abgeordneten Gusty Graas, der in einer parlamentarischen Frage an CSV-Landwirtschaftsministerin Martine Hansen wissen wollte, warum Luxemburg sich beim EU-Landwirtschaftsrat im Mai gegen weitere obligatorische Etiketten auf Lebensmitteln aussprach. Das würde schließlich Produkte heimischer Landwirte und die Landwirtschaft innerhalb der EU stärken, so die Argumentation des DP-Politikers.

Die Antwort der Luxemburger Landwirtschaftsministerin: Der höhere Verwaltungsaufwand rechtfertigt den Nutzen nicht. „Die Europäische Kommission hat eine Folgenabschätzung durchgeführt und im Mai 2015 einen Bericht über die obligatorische Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftsortes veröffentlicht“, schreibt Hansen in ihrer Antwort. „Die Kommission beschloss aufgrund dieses Berichts, in dieser Frage nicht gesetzgeberisch tätig zu werden.“

Luxemburgs Landwirtschaft besonders betroffen

Auch sei Luxemburgs Landwirtschaftssektor wohl besonders von einer solchen Einschränkung betroffen, wie die CSV-Ministerin weiterhin verlauten lässt. „Der grenzüberschreitende Handel mit begrenzten Mengen ist vergleichbar mit dem Handel zwischen Regionen in einem anderen Mitgliedstaat und stellt eine gängige Handelspraxis dar. Milch ist von dieser Praxis besonders betroffen, da viele luxemburgische Landwirte ihre Milchproduktion an Genossenschaften im Ausland liefern“, so die Martine Hansen.

Stattdessen würde Martine Hansen wohl eher den Weg einer regionalen oder grenzüberschreitenden Herkunftsbezeichnung beschreiten, da diese in einem kleinen Land wie Luxemburg dem Erzeuger wohl weniger schaden würde. Bis dahin aber will Martine Hansen den Luxemburger Verbraucher vor allem mit Sensibilisierungskampagnen über die Nahrungsmittel auf seinem Teller informieren. „Die Kampagne #regionalsaisonal des Ministeriums zielt darauf ab, das Bewusstsein der Verbraucher gegenüber regionalen und saisonalen Produkten zu schärfen“, schreibt Hansen. „Das Ministerium unterstützt auch die Kampagne ,Sou schmaacht Lëtzebuerg‘ der Landwirtschaftskammer, deren Ziel es ist, Produkte
luxemburgischer Herkunft zu fördern und die luxemburgischen Erzeuger den Verbrauchern näher zu
bringen.“ Im Juni 2022 habe das Ministerium zudem eine Zulassung als Qualitäts- oder Zertifizierungssystem
für landwirtschaftliche Erzeugnisse eingeführt. Unter dem Titel „Regional – Solidarisch“ müssen demnach vor allem Zutaten verwendet werden, die überwiegend in der Region angebaut oder gezüchtet wurden.