Dublin-III-VerordnungRegierung eröffnet erstes „Rückkehrhaus“ für „illegal aufhältige Personen“

Dublin-III-Verordnung / Regierung eröffnet erstes „Rückkehrhaus“ für „illegal aufhältige Personen“
Das Innere der Notunterkunft SHUK auf dem Kirchberg  Symbolfoto: Editpress/Max Echternkamp

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Regierung will laut einer Pressemitteilung die Verwaltung der verfügbaren Aufnahmekapazitäten für Asylbewerber optimieren und die freiwillige Rückkehr im Interesse der Betroffenen fördern. Ein neues „Rückkehrhaus“ soll ab September dabei helfen. 

Die Regierung plant eine bessere Regelung der Heimatland-Rückführung von Personen, deren Antrag auf internationalen Schutz endgültig abgelehnt wurde und die alle möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Zudem soll die Überstellung von Personen, die sich aufgrund der Bestimmungen der Dublin-III-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat begeben müssen, verbessert werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Innere Angelegenheiten und des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Aufnahme vom Donnerstag hervor.

Was ist die Dublin-III-Verordnung?

Die am 26.06.2013 verabschiedete Dublin-III-Verordnung regelt, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens verantwortlich ist. Dieses Verfahren wird als „Dublin-Verfahren“ bezeichnet. Die Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. 

Die Vorhaben seien Teil der zukünftigen Umsetzung des Migrations- und Asylpakts der Europäischen Union und sollen „eine optimale Verwaltung der verfügbaren Aufnahmekapazitäten gewährleisten.“

Der Koalitionsvertrag sehe neben der Entwicklung eines neuen Konzepts für die freiwillige Rückkehr auch die Errichtung eines „Rückkehrhauses“ für Personen vor, gegen die eine Abschiebungsanordnung besteht. „Diese Maßnahmen sind Teil des allgemeinen Willens der Regierung, die freiwillige Rückkehr zu fördern und die Asyl- und Aufnahmeverfahren in allen Phasen eines Antrags auf internationalen Schutz zu optimieren und effizienter zu gestalten“, heißt es im Schreiben.

Ein erstes provisorisches „Rückkehrhaus“ soll ab dem 1. September in den Räumlichkeiten der „Notunterkunft Kirchberg“ (SHUK) unter der Leitung des Auffangzentrums eingerichtet werden. Dort sollen Personen untergebracht werden, die sich illegal im Land aufhalten und ausreisepflichtig sind, sowie Personen, die gemäß der Dublin-III-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat überführt werden sollen, wenn ein Überstellungsbeschluss vorliegt und eine tatsächliche Aussicht auf Überstellung besteht.

„Die Schaffung einer speziellen Infrastruktur ermöglicht insbesondere eine gezielte soziale Betreuung, um die Personen im Vorfeld ihrer Rückkehr zu begleiten und die freiwillige Rückkehr im Interesse der Betroffenen zu fördern“, schreiben die Ministerien.