Fünf tote Hunde„Mehr Kontrollen, das geht nur mit mehr Ressourcen“: ALVA-Verantwortliche antworten auf Kritiken 

Fünf tote Hunde / „Mehr Kontrollen, das geht nur mit mehr Ressourcen“: ALVA-Verantwortliche antworten auf Kritiken 
Jeanne Wirtz und Patrick Hau von der „Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire“ (ALVA) Foto: Editpress/Julien Garroy

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Durch den Tod von fünf Hunden in einer Tierpension in Bascharage rückt auch die Arbeit der „Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire“ (ALVA) in den Mittelpunkt des Interesses der Öffentlichkeit. Was die ALVA auf die Kritiken antwortet, weshalb sie nicht verstärkt kontrollieren kann und wie ihr Arbeitsfeld umschnitten ist, das wollte das Tageblatt vom stellvertretenden Direktor Patrick Hau und von „Inspecteur-vétérinaire“ Jeanne Wirtz wissen.      

Tageblatt: Die ALVA steht nach dem Tod von fünf Hunden in einer Hundepension ein wenig in der Kritik. Ist das in Ihren Augen gerechtfertigt? 

Patrick Hau: Die ALVA arbeitet im Rahmen der Gesetze, die wir haben. Der Kader ist also vom Gesetz vorgegebenen und daran halten wir uns. Zum Beispiel, was die Publikation der Liste der genehmigten Betriebe angeht. Die ist schwierig, da sie nicht im Gesetz steht. Zudem gibt es ein Datenschutzgesetz, das ziemlich weit geht, wenn es um die Herausgabe persönlicher Daten geht. Auch daran müssen wir uns halten. 

Tierschutz-Hotline

Wenn Sie Unrechtmäßiges in Sachen Tierschutz beobachten, dann melden Sie das der ALVA unter der Telefon-Hotline 24 78 25 39 oder via E-Mail an help@deier.lu.

Es gibt aber andere Institutionen, die solche Daten publizieren?

P.H.: Wir haben das auch, was die aggregierten Betriebe betrifft. Das geht aber auf ein EU-Reglement zurück, sodass wir eine gesetzliche Basis haben, das zu machen. 

Wie ist momentan der Stand der Ermittlungen bei den fünf toten Hunden?

Jeanne Wirtz: Im Moment sind wir in einer laufenden Untersuchung, deshalb kann man nicht viel sagen. Vier der fünf Hunde sind bereits eingeäschert worden. Beim fünften wollen wir, dass eine Autopsie gemacht wird.

Wo ist der Hund momentan?

J.W.: Im Einäscherungszentrum nahe Brüssel. Hierzulande gibt es kein Tier-Krematorium.

P.H.: Das macht es für uns nicht so einfach, weshalb wir von Modalitäten geredet haben. Wir organisieren das gerade. Wir haben ja nur eine territoriale Kompetenz für Luxemburg. Deshalb müssen wir mit anderen reden, wenn es zum Beispiel um den Transport geht. Jedenfalls wollen wir so viele Informationen wie möglich aus der Autopsie herausziehen, weshalb ein spezialisiertes Laboratorium beauftragt wurde.   

Kann man bei den anderen, schon eingeäscherten Tieren Aussagen zur Todesursache treffen? Mindestens zwei von ihnen sollen an der Hitze gestorben sein.

J.W.: Leider nicht. Sie sind alle vier eingeäschert worden und anhand von Asche kann man leider keine Rückschlüsse mehr ziehen. Das ist also nicht mehr nachprüfbar. 

Sie waren bei der besagten Hundepension vor Ort. Was haben Sie vorgefunden?

J.W.: Darüber können wir nichts sagen, weil die Untersuchung noch läuft. Es ist so, dass die Hundepension keine Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums hatte. Viel mehr können wir nicht sagen.

Was sind die Bedingungen, um eine solche Genehmigung zu erhalten?

J.W.: Bevor man eine Pension aufmachen will, muss man bei uns einen Antrag einreichen. Mit allen nötigen Dokumenten, was die Infrastruktur angeht, welche Aktivitäten man durchführen will, mit welchen Kapazitäten man rechnet, wer alles beteiligt ist. Und man muss einen Ausbildungsnachweis vorlegen, dass man Kenntnis über die Haltung der Tiere hat. All diese Kriterien müssen erfüllt werden. 

Es gibt große Tierpensionen im Land. Im Fall von Bascharage handelt es sich aber eher um das Versorgen von Hunden in einem Privathaus. Ist das überhaupt erlaubt? 

J.W.: Allgemein kann eine Hundepension auch in einem Privathaus sein, natürlich muss dann die Kapazität an die Räumlichkeit angepasst werden. Es ist also nicht prinzipiell verboten.     

Gibt es viele solcher Pensionen?

J.W.: Es gibt die eine oder andere, die eine Autorisation von uns hat. 

Wie viele Hundepensionen gibt es im Land und wie viel Kapazität haben sie?

J.W.: Vom Landwirtschaftsministerium sind 44 autorisiert. Wie viele Hunde das ergibt, kann ich auf Anhieb nicht sagen. Es gibt kleinere Pensionen, die drei bis fünf kleine Hunde aufnehmen können. Es gibt aber auch solche, die 15 bis 20 aufnehmen können. Die meisten liegen bei zehn Hunden.

Das heißt, dass wir im Land eine Kapazität in den Tierpensionen von vielleicht 500 Hunden haben. Das ist nicht viel …

P.H.: Nein, das sieht nicht nach viel aus. Ich meine, dass die Nachfrage viel größer ist. 

Bei den Gemeinden sind etwa 46.000 Hunde angemeldet. Die „Fédération cynologique luxembourgeoise“ schätzt, dass es im Jahr 2022 im Großherzogtum etwa 82.000 Hunde gab. Haben Sie die genauen Zahlen?

P.H.: Da müssen wir ehrlich sein, wir haben diese Information nicht parat. Das müsste man mit dem Statec schauen. 

Sie waren also vor Ort in der Pension. Haben Sie auch mit den Tierärzten aus Esch und Bettemburg gesprochen, bei denen die Hunde eingeliefert wurden? 

J.W.: Ja, wir haben während unserer Untersuchung mit jedem Kontakt aufgenommen, der irgendwie impliziert war, um so viele Informationen wie möglich zu sammeln. Da waren auch die Tierärzte darunter. 

In dem Kontext stellt sich die Frage, wie die vier Hunde eingeäschert werden konnten, ohne dass die Besitzer etwas davon wussten. Hätte ihr Chip nicht vom Tierarzt ausgelesen werden müssen? 

P.H.: Es gibt keine solche Verpflichtung für Tierärzte. Er muss das im Rahmen seiner Arbeit aufwiegen, ob er das macht oder nicht. 

Es kommen Meldungen über Tierpensionen rein, wenn eine Irregularität festgestellt wurde, das hatten wir über das Jahr gesehen schon. Aber dass so eine große Anzahl an Hunden zum selben Zeitpunkt gestorben sind, hatten wir noch nie.

Jeanne Wirtz, „Inspecteur-vétérinaire“

Man kann also nicht sagen, dass der Tierarzt einen Fehler gemacht hat?

P.H.: Nein, das liegt im Ermessen des Tierarztes. Er kennt seine Kunden und muss selbst entscheiden, was er macht. Es gibt einen Deontologie-Kodex für Tierärzte, daran müssen sie sich halten. Aber auch da gibt es keine ganz präzisen Vorschriften.

Dass die Besitzerin der Tierpension mit den Hunden in zwei verschiedene Praxen gegangen ist, spricht jedenfalls dafür, dass da irgendetwas nicht sauber war, oder nicht?

P.H.: Dazu wollen wir nichts sagen, denn hier sind wir im Bereich der Spekulation. Wir können den Untersuchungen jetzt nicht vorgreifen. Unseren nicht, und auch nicht den der Polizei.

Können Sie sich an einen ähnlichen Fall in Luxemburg erinnern?

J.W.: An so einen Fall kann ich mich nicht erinnern. Es kommen Meldungen über Tierpensionen rein, wenn eine Irregularität festgestellt wurde, das hatten wir über das Jahr gesehen schon. Aber dass so eine große Anzahl an Hunden zum selben Zeitpunkt gestorben sind, hatten wir noch nie. 

Die Pension hatte eine Handelsermächtigung vom Wirtschaftsministerium, aber keine Genehmigung der Veterinärinspektion. Braucht man auch für das Dogwalking eine Genehmigung?

J.W.: Für Dogwalking braucht man in Luxemburg momentan keine Genehmigung. Für eine Pension muss das Dossier bei uns eingereicht werden. Anschließend wird eine Kontrolle vor Ort gemacht. Der Experte schaut sich die Räumlichkeiten an und überprüft dabei die maximale Kapazität. Erst dann gibt es eine Genehmigung für soundsoviel Hunde vom Landwirtschaftsministerium. 

Es wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Hunde während der Pandemie stark gestiegen ist. Spiegelt sich das in den Genehmigungsanfragen für Hundepensionen wider?

J.W.: Das kann schon in Relation gebracht werden. Die Anträge für Hundepensionen steigen jedenfalls. 

Kann man das genau beziffern? Wie viele Anträge gab es zum Beispiel in diesem Jahr?

J.W.: Im Kopf habe ich das nicht, ich würde so um die zehn sagen. 

P.H.: Das dürften jetzt noch mehr werden. Denn durch die Mediatisierung der Affäre um die fünf toten Hunde ist nun besser bekannt, dass so eine Genehmigung angefragt werden muss. Das ist auch gut so. 

Im Internet ist es ziemlich einfach, über spezielle Seiten Dogsitter und Pensionen zu finden. Wie sehen Sie das? Denn da werden ja sicher auch viele drunter sein, die keine Genehmigung für eine Pension haben …

P.H.: Für uns ist es sehr wichtig, dass die Menschen, die einen Hund in eine Pension geben, auch wissen, dass man für eine solche Hundepension eine Genehmigung braucht. Es gibt immer unseriöse Leute, die sich nicht an die Regeln halten. Über das Internet und die sozialen Medien ist es einfach geworden, ein Business zu eröffnen. Ich denke, dass jeder Konsument auch seine Verantwortung hat, sich ein Minimum zu informieren und darauf aufzupassen, dass er sein Tier in gute Hände gibt. In Hände, sie professionell sind und die sich an die Regeln halten. Deshalb: Es gibt die Möglichkeit, zu fragen, und wenn ein Pensionsbetreiber die Genehmigung hat, dann hat er auch keine Probleme damit, sie vorzulegen.

Fakt ist, dass wir einen gesetzlichen Rahmen haben, mit dem wir arbeiten müssen. Der sieht eine Autorisierungsprozedur vor, und eine Kontrolle vor der Eröffnung. Das andere, was das Gesetz vorsieht, ist eine Untersuchung bei Infraktionen und Verdachtsfällen. In diesem Rahmen arbeiten wir.

Patrick Hau, stellvertretender Direktor

In dem konkreten Fall scheint es so zu sein, dass die Kunden viel Vertrauen an die Betreiberin der Hundepension hatten und sie auch schon länger kannten. Sie haben sich also sicher nichts Schlechtes dabei gedacht …

P.H.: Ja, klar. Ich bezweifle nicht, dass ganz viele Leute das im Umgang mit den Tieren auch gut machen, aber trotzdem gibt es einen legalen Aspekt: Wir haben Gesetze und Sie kennen ja den Spruch „nul n’est censé ignorer la loi“. Daran muss sich jeder halten, vor allem, wenn er eine professionelle Aktivität hat. 

J.W.: Wichtig ist auch, dass sich die Leute eine Pension auch zeigen lassen. Wenn der Betreiber das nicht wirklich zeigen will, kann man seine eigenen Schlüsse ziehen.     

In Anbetracht des Mangels an Pensionsplätzen hat man aber oft keine andere Wahl. Die großen Pensionen sind in den Ferienzeiten viele Monate im Voraus ausgebucht. Auf der anderen Seite hat man als Tierhalter ja auch eine Verantwortung gegenüber dem Haustier. Wer sich einen Hund anschafft, sollte jetzt nicht unbedingt dreimal im Jahr in die Ferne fliegen wollen. Wie denken Sie darüber?  

P.H.: Das sind Sachen, die in den privaten Bereich fallen, da wollen wir jetzt keine Stellung dazu beziehen. Jeder muss wissen, was er macht. Und jeder hat eine Eigenverantwortung. 

Zurück zum Fall der fünf toten Hunde. In den Kommentarspalten wunderten sich viele Menschen, warum die Pension nicht kontrolliert wurde. Die ALVA präzisierte darauf, dass sie Routinekontrollen gar nicht durchführen könne. Wie ist der Weg, damit die ALVA vor Ort kontrolliert? 

P.H.: Da muss man vielleicht ein wenig relativieren. Es ist eine Aussage von unserer Mitarbeiterin Dr. Majerus gemacht worden, die ein wenig anders in der Presse dargestellt wurde. Fakt ist, dass wir einen gesetzlichen Rahmen haben, mit dem wir arbeiten müssen. Der sieht eine Autorisierungsprozedur vor, und eine Kontrolle vor der Eröffnung. Das andere, was das Gesetz vorsieht, ist eine Untersuchung bei Verstößen und Verdachtsfällen. In diesem Rahmen arbeiten wir. Man muss aber auch dazu sagen, dass wir multiple Aufgaben haben. Die ALVA ist eine relativ neue Verwaltung. Wir sind aus der Fusion verschiedener Institutionen entstanden. Wir haben Aufgaben, die gehen von den Bauern bis zum Teller der Menschen, also die gesamte Lebensmittelkontrolle. Dann das Wohlbefinden der Tiere in all seinen Facetten. Die Tierseuchenvorbeugung gehört auch dazu. In jedem dieser Bereiche müssen wir Kontrollen machen. Mit den Ressourcen, die wir momentan haben, können wir in Sachen Wohlbefinden der Tiere genau das stemmen, was im Gesetz vorgesehen ist. Aber viel mehr leider nicht. Denn sonst würde das auf Kosten der anderen Aufgaben der ALVA gehen. 

 Symbolfoto: Editpress/Didier Sylvestre

Die ALVA ist eine relativ junge Institution. Wie ist es zu ihrer Gründung gekommen? 

P.H.: Die alte Regierung hatte beschlossen, im Bereich der Kontrolle der Lebensmittelkette verschiedene Institutionen zusammenzulegen. Vorher hatten wir drei Ministerien (Santé, Konsumentenschutz und Landwirtschaftsministerium, Anm. d. Red.) und vier Verwaltungen, die in diesem Bereich aktiv waren. Das waren viele Akteure und es war nicht immer einfach, das zu koordinieren. Deswegen wurde beschlossen, es zusammenzulegen. 2022 ist das über ein neues Gesetz gemacht worden. Die ALVA wurde geschaffen und die existierenden Einheiten wurden zusammengeführt. Die Veterinärverwaltung ist der größte Teil der neuen ALVA geworden. Dann wurde die Lebensmittelkontrolle (zuvor Gesundheitsministerium) integriert, dann von der Ackerbauverwaltung die Futtermittelkontrolle. Und dann als Koordinierungsorgan das „Commissariat alimentaire“ vom Konsumentenschutzministerium. Das war 2022, der Prozess ist aber noch nicht ganz abgeschlossen, denn es steht noch eine Fusion auf Laboratoriumsebene an. Auch das „Laboratoire de médecine vétérinaire“ aus Düdelingen gehört zur ALVA. Es macht Analysen im Bereich der Tiergesundheit und kann auch Autopsien an Tieren durchführen. Es macht aber auch Lebensmittelkontrollen von Tierprodukten. Und dann gibt es das Lebensmittellaboratorium im LNS, das einen ganz großen Teil der Lebensmittelanalysen für die ALVA macht. Da ist vorgesehen, dass sie Anfang 2025 in die Alva integriert wird und mit dem „Veterinärlabo“ fusioniert. Das sind noch einmal 20 Leute. Die Arbeitsabläufe einfacher zu machen und vor allem unter einer Verantwortung zusammenzufassen, ist eine ganz große Reform, wessen man sich da draußen nicht immer so bewusst ist. Es gibt nur noch ein zuständiges Ministerium (Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau). Das hat die gesamte Verantwortung übernommen, was die Sache in Zukunft prozedural gesehen viel einfacher macht.      

Das Aufgabenfeld ist demnach groß. Wie viele Leute arbeiten für die ALVA?

P.H.: Wir sind 120. Mit dem Laboratorium, das hinzukommt, sind es dann 140. Und die müssen die vielen Aufgaben bewältigen, vom Tierwohl über Lebensmittelkontrolle bis hin zu Importkontrollen am Flughafen. 

Reicht der Personalbestand denn überhaupt aus, um proaktiv für den Tierschutz einzutreten?

P.H.: Wenn man mehr machen will, dann geht das nur mit mehr Ressourcen. Wie gesagt, wir haben gesetzliche Aufgaben, das schaffen wir noch gerade so. Mehr aber geht nur mit mehr Personal.

Das heißt, wenn Landwirtschaftsministerin Martine Hansen (CSV) nun bessere Kontrollen ankündigt, dann lautet ihre Antwort: Ja, dann brauchen wir aber die personellen Mittel dazu. Ist das richtig zusammengefasst?

P.H. Ja, das haben sie gut auf den Punkt gebracht. Aber so ist es in allen Bereichen. Wenn man mehr machen will, dann geht das nur mit mehr Leuten.

Abschließend noch einmal zu den toten Hunden: Wie geht es jetzt weiter, welche Prozeduren laufen? 

J.W.: Wir warten auf den Autopsiebericht des einen Hundes. Je nachdem, was bei der klinischen Diagnose herauskommt, müssen wir schauen, welche Schritte weiter eingeleitet werden.

P.H.: Dem kann man jetzt nicht vorgreifen, da muss man abwarten.  

Man kann also nicht sagen, wenn sich die Vermutung zum Hitzeschlag für den Hund bestätigt, dann blüht der Tierpension-Betreiberin die oder die Strafe?

P.H.: Das ist ein wenig komplizierter. Wir bekommen nun einen Befund und müssen schauen, ob das mit einem Vergehen zum Tierschutzgesetz korrespondiert. Wenn ja, müssen wir das melden. Und dann muss die Staatsanwaltschaft beschließen, ob sie das verfolgen will oder nicht.

Als Pension einen Hund drei bis vier Stunden unbeaufsichtigt lassen, das verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz, oder?

P.H.: Das müssen wir im Detail schauen. Im Gesetz steht jetzt nicht, wie viele Stunden ein Hund beaufsichtigt werden muss. Aber da stehen generelle Pflichten drin, wo es darum geht, dass der Hund artgerecht gehalten wird, dass es ihm gut geht. Genau das müssen wir prüfen, wenn wir den Befund haben. Ist es ein Vergehen gegenüber einer Verpflichtung aus dem Gesetz? 

Gab es zuvor bereits Meldungen zur betroffenen Pension in Bascharage?

J.W.: Nein, vor diesem Fall nicht. Daher war der ALVA diese Pension nicht bekannt. Wenn vorher bereits eine Unrechtmäßigkeit aufgekommen wäre, dann hätten wir schon festgestellt, dass sie keine ministerielle Genehmigung hatte. 

P.H.: Deswegen wären wir froh, wenn Sie noch einmal auf die Hotline und E-Mail hinweisen könnten. Die Menschen da draußen sind in solchen Fällen unsere Augen und Ohren. Wir gehen den Hinweisen aus der Bevölkerung prioritär nach. 

J.W.: Wichtig ist auch, dass wenn Leute eine Irregularität bei uns melden, das auch komplett tun. Vielleicht schon mit Foto oder kleinen Film und vor allem mit dem genauen Ort, damit wir auch wissen, wo wir hingehen müssen. Und keine Zeit mit zusätzlichem E-Mail-Verkehr verlieren. 

Wie viele solcher Meldungen bekommen Sie ungefähr?

J.W.: Da muss ich nachschauen. In diesem Jahr waren es bis jetzt 127. 2023 hatten wir 136 Meldungen, im Jahr zuvor 92.

Die Menschen sollen sich also melden, damit Sie den Sachen nachgehen können. In der Hoffnung, dass Ihr Personalbestand aufgestockt wird, um proaktiv Kontrollen durchzuführen. Ist das richtig zusammengefasst?

P.H.: Wenn proaktive Kontrollen stattfinden sollen, müssen wir schauen, dass das Gesetz angepasst wird. Das ist meine persönliche Auffassung. 

Vier Klagen eingereicht: Sind noch Hunde in der Obhut der Pension?

Zwei Klagen gegen die Leiterin der Hundepension sind inzwischen vor Gericht eingereicht worden, zwei weitere werden demnächst folgen. Bei den Klägern handelt es sich um drei Besitzer der verstorbenen Hunde sowie um die Tierschutzorganisation Frida. Letztere vermutet, dass noch Hunde in der Obhut der Pensionsleiterin sind, wie Adela Fuentes von Frida gegenüber dem Tageblatt bestätigte. Der Partner der Frau soll ein Haus in Mont-Saint-Martin (F) besitzen, in dem weitere Tiere sein könnten. Fuentes hält es für möglich, dass die Anfang August gestorbenen fünf Hunde dort untergebracht waren. Jedenfalls wurde die Adresse in Mont-Saint-Martin angegeben, als zwei der Hunde in die Tierklinik in Bettemburg eingeliefert wurden. (P.M.)