LuxemburgMietgarantie: So oft ist der Staat in den vergangenen zehn Jahren eingesprungen

Luxemburg / Mietgarantie: So oft ist der Staat in den vergangenen zehn Jahren eingesprungen
 Symbolfoto: Unsplash/Maria Ziegler

Wer sich in Luxemburg die Mietgarantie nicht leisten kann, für den kann der Staat als Garant einspringen. Claude Meisch (DP) gibt einen Überblick über die Situation der letzten zehn Jahre. 

Mit dem neuen Wohngesetz brauchen Mieter künftig nur noch zwei Mieten als sogenannte „Garantie locative“ im Voraus zu zahlen. Diejenigen, die nicht über die nötigen finanziellen Mittel für diese Mietgarantie verfügen, können mit dem Formular „aide au financement d’une garantie locative“ Hilfe vom Staat beantragen. Im Fall einer Genehmigung springt dann nämlich das Ministerium für Wohnungswesen als Garant ein.

Im Jahr 2024 gab es bisher insgesamt 196 solcher Anträge (Stand 22. August), von denen 20 genehmigt und acht abgelehnt wurden. Das geht aus der Antwort von Claude Meisch (DP) auf eine parlamentarische Anfrage von Marc Goergen (Piraten) vom Montag hervor. In sechs von den 20 genehmigten Fällen musste die Behörde die Mietgarantie an betroffene Vermieter auszahlen.

Im Jahr 2023 waren es insgesamt 338 Anträge, von denen 19 eine positive und 17 eine negative Antwort erhielten. In fünf von 19 genehmigten Fällen kam es zu einer Auszahlung der Mietgarantie an betroffene Vermieter. Besonders auffällig ist das Jahr 2020. Von insgesamt 243 Anträgen wurden 13 angenommen – Ablehnungen gab es in dem Jahr keine. In zwölf von den 13 genehmigten Fällen kam es zu einer Auszahlung der Mietgarantie an betroffene Vermieter.

Die Genehmigung einer „aide au financement d’une garantie locative“ bedeutet laut Meisch jedoch nicht, dass es tatsächlich dazu kommt, dass das Ministerium als Garant einspringt. Dies sei dann der Fall, wenn zum Beispiel „der Antragsteller seinen Antrag zurückzieht, kein Mietvertrag unterschrieben wird oder weil der Vermieter die Garantie vom Staat nicht annehmen will und eine sofortige Überweisung der Kaution bevorzugt“, schreibt Meisch. Das erkläre den Unterschied zwischen der Anzahl an eingereichten Anträgen und denen, die das Ministerium tatsächlich genehmigt.

 Grafik: Tageblatt