„Code de travail“Minderjährige dürfen nicht auf der Schobermesse arbeiten

„Code de travail“ / Minderjährige dürfen nicht auf der Schobermesse arbeiten
 Foto: Editpress/Alain Rischard

Minderjährige dürfen nicht auf der „Schueberfouer“ arbeiten. Obwohl das Gesetz keineswegs neu ist, sorgt es immer noch für Aufregung.

Für viele ist es ein Sommerhighlight: ein Studi-Job auf der Schobermesse. Minderjährige dürfen jedoch nicht auf der Messe arbeiten. Daran erinnert die „Inspection du travail et des mines“ die Schausteller in einem Schreiben. Nur eingeschriebene Schüler oder Studenten zwischen 18 und 27 Jahren dürfen einen Sommerjob auf der „Schueberfouer“ verrichten. Missachten die Schausteller das Gesetz, drohen ihnen Haftstrafen von acht Tagen bis zu sechs Monaten und/oder eine Geldstrafe von 251 bis 25.000 Euro.

Die „Annexe 3“ des „Code du travail“ verbietet Minderjährigen die Arbeit „im ambulanten Handel auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Einrichtungen und an öffentlichen Orten“, die „dauerhafte Beschäftigung an Verkaufsständen im Freien“ und die  „Beschäftigung in ambulanten Berufen.“

Obwohl das Verbot keineswegs neu ist, regt sich die DP-Abgeordnete Barbara Agostino – die ein Restaurant auf der Messe führt – auf Facebook über die Regelung auf: „Es ist jedoch nicht verboten, ab 16 Jahren Alkohol zu konsumieren oder zu kaufen! Was ist die Botschaft, die wir unseren Jugendlichen vermitteln möchten?“, schreibt Agostino. Sie sei selbst als junger Mensch auf der Schobermesse mit der Kultur des Arbeitslebens konfrontiert worden. So würde man Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Selbstdisziplin entwickeln oder stärken – Fähigkeiten, die „für den beruflichen und schulischen Werdegang von großem Nutzen sind“.