LuxemburgNach Geldstrafe von 70.000 Euro: Notarkammer leitet Disziplinarverfahren gegen Ex-Präsidentin ein

Luxemburg / Nach Geldstrafe von 70.000 Euro: Notarkammer leitet Disziplinarverfahren gegen Ex-Präsidentin ein
Die Notarkammer wurde im Fall Martine Schaeffer aktiv: Die Notarin hatte bei einem dubiosen Immobiliengeschäft die Augen verschlossen Foto: Editpress/Didier Sylvestre

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Die Luxemburger Notarin Martine Schaeffer wurde Anfang Mai zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt. Jetzt wurde auch ein Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Präsidentin der Notarkammer eingeleitet.

Die Luxemburger Notarkammer hat ein Disziplinarverfahren gegen die Notarin und Ex-Präsidentin der „Chambre des notaires“, Martine Schaeffer, eingeleitet. Das geht aus der Antwort von Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auf eine parlamentarische Frage von Sam Tanson („déi gréng“) hervor. Die Nachfolge von Schaeffer bei der Notarkammer hat Edouard Delosch angetreten, wie das Tageblatt auf Nachfrage erfuhr.

Martine Schaeffer wurde Anfang Mai zu einer Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro verurteilt. Der damaligen Präsidentin der „Chambre de notaires“ wurde vorgeworfen, ihren Pflichten im Kampf gegen Geldwäsche nicht nachgekommen zu sein, wie Reporter berichtete. Schaeffer hatte ihre Sorgfaltspflichten bei einem Immobiliengeschäft mit einem aserbaidschanischen Kunden nicht eingehalten.

Eine solche Verurteilung kann zudem weitere Folgen haben. Notare werden in Luxemburg vom Großherzog ernannt. Die Ernennung eines Kandidaten für einen Notarposten erfolgt nach „Konsultationen der Generalstaatsanwaltschaft und der Notarkammer“, schreibt Margue. Und eine mögliche Verurteilung könne durchaus Auswirkungen darauf haben.

Für einen Fall wie diesen sieht die Justizministerin im Gesetz über die Organisation des Notariats Handlungsbedarf. Zwar könne „der Präsident der Notarkammer seine Weisungs- und Befassungsbefugnisse an ein anderes Mitglied der Notarkammer delegieren“, schreibt Margue. Dennoch sei „im Rahmen der Reform, die auf eine Modernisierung des Notariats abzielt, eine Klarstellung erforderlich“.