LuxemburgNach Verlust der Banklizenz: Gerichtsurteil bestätigt Zahlungsaufschub für Banque Havilland S.A.

Luxemburg / Nach Verlust der Banklizenz: Gerichtsurteil bestätigt Zahlungsaufschub für Banque Havilland S.A.
Der Zahlungsaufschub gilt seit dem 2. August Symbolfoto: Editpress/Didier Sylvestre

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Die „Commission de surveillance du secteur financier“ (CSSF) informiert in einer Pressemitteilung, dass ein Gerichtsurteil vom Freitag den seit dem 2. August geltenden Zahlungsaufschub für die Banque Havilland S.A. bestätigt. Laurent Fisch sowie EY Strategy and Transactions (vertreten durch Herrn Christophe Vandendorpe) wurden laut dem Schreiben durch dieses Urteil zu Verwaltern der Vermögensverwaltung der Havilland bestellt. Die Bank hatte am 2. August ihre Lizenz verloren.

„Die Entscheidung des Bezirksgerichts Luxemburg beinhaltet die Aussetzung aller Zahlungen der Banque Havilland S.A. und das Verbot aller Handlungen, die über Vorsorge- und Sicherungsmaßnahmen hinausgehen, es sei denn, sie werden von den Verwaltern genehmigt“, heißt es weiter in der Mitteilung.

Die Nichtverfügbarkeit von Einlagen im Sinne von Artikel 170 des Gesetzes führe zu einer Intervention des „Fonds de garantie des dépôts Luxembourg“, damit die Einleger bis zur Höhe der gedeckten Einlagen entschädigt werden können.