Petition 3198OKaJu zeigt sich besorgt – und weist auf Kindergrundrechte hin

Petition 3198 / OKaJu zeigt sich besorgt – und weist auf Kindergrundrechte hin
Diskussionen über LGBTQ+-Themen sowie über Sexualerziehung sollen auf objektiven Fakten basieren, fordert der OKaJu Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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Die Sorgen bei der queeren Community sind groß, nachdem die Petition 3198 in nur drei Tagen die notwendigen Unterschriften gesammelt hat. Auch der OKaJu schaltet sich ein – und weist auf die Kindergrundrechte hin.

Der Ombudsmann für Kinder und Jugendliche (OKaJu) ist besorgt. Der Grund: die Petition 3198, die darauf abzielt, LGBTQ+-Themen aus den Lehrplänen minderjähriger Schüler zu entfernen. Das geht aus einer Pressemitteilung am Freitag hervor. 

Nur drei Tage hat die Petition gebraucht, um mehr als 4.500 Unterschriften zu erreichen. Ihr Ziel: LGBTQ+-Themen aus den Lehrplänen minderjähriger Schüler zu entfernen. Zahlreiche Organisationen übten bereits heftige Kritik an der Petition und ihren Unterzeichnern. Darin argumentieren die Petenten, dass die Auseinandersetzung mit queeren Themen im jungen Alter die „psychopädagogische Entwicklung der Kinder stören könnte“.

Der OKaJu könne eine Argumentation nicht akzeptieren, die das Recht von Kindern auf objektive Informationen über Sexualität aufgrund von familiären Überzeugungen einschränken möchte. „Es ist notwendig, dass die schulischen Inhalte Personen und Beziehungsmodelle so darstellen, wie sie in der Gesellschaft existieren, das heißt auch LGBTQ+-Personen, -Paare und -Familien einbeziehen“, steht in der Pressemitteilung. Ebenso wichtig sei eine inklusive Sexualerziehung, die diese Vielfalt respektiere.

Die Umsetzung der Forderungen der Petition 3198 würde den Zugang zu vielen Rechten gefährden, die jedem Kind garantiert werden:
– das Recht auf das höchste Wohl des Kindes (Art. 3),
– das Recht, gehört zu werden (Art. 12)
– und sich frei zu äußern (Art. 13),
– das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit (Art. 19),
– auf Entwicklung (Art. 6),
– auf Geschlechtsidentität (Art. 2 und 7),
– auf Gesundheit (Art. 24)
– und das Recht auf Bildung (Art. 28 und 29).

Der OKaJu „ermutigt die Verstärkung der Bemühungen zur Förderung der affektiven und sexuellen Gesundheit sowie der Sexualerziehung von klein auf“. Dies sei entscheidend für die Entwicklung des Kindes und seine Fähigkeit, sich vor Diskriminierungen, Übergriffen und Missbrauch zu schützen. Diskussionen über LGBTQ+-Themen sowie über Sexualerziehung sollen auf objektiven Fakten basieren und die Kinderrechte berücksichtigen.

E Letzeboier
27. Juli 2024 - 6.53

@Luxmann

Mat 2 Joer geet een nach net an Schoul...et geet em Mannerjähreger (< 18 Joer), deenen een wellt Recht huelen adäquat iwwert déi ganz Panoplie vu gesellschaftlechen Themen informéiert an édukéiert ze ginn.

Luxmann
26. Juli 2024 - 21.00

Sexualerziehung ab 2 jahren muss 1 grundrecht sein...lol