Pressefreiheit„Riesengroßer Schritt“: Regierung will Informationszugang für Journalisten verbessern

Pressefreiheit / „Riesengroßer Schritt“: Regierung will Informationszugang für Journalisten verbessern
Einen konkreten Gesetzentwurf gibt es noch nicht, doch der Presserat arbeite mit dem Ministerium daran Symbolfoto: dpa/Sebastian Gollnow

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Berufsjournalisten in Luxemburg sollen bald besseren Zugang zu Informationen von Behörden und Ministerien bekommen. Das haben das Staatsministerium und der Presserat am Dienstag mitgeteilt. Der Presserat-Präsident bezeichnet die Neuigkeit als „riesengroßen Schritt“ in die richtige Richtung.

Die Regierung will das Informationszugangsrecht ändern. Das neue Gesetz soll unter anderem ein Recht auf Informationszugang für Berufsjournalisten beinhalten. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die das Staatsministerium und der Presserat am Dienstagmittag über den Regierungsverteiler geschickt haben. Roger Infalt, Präsident des Presserats und der Journalistenvereinigung ALJP, sagt gegenüber dem Tageblatt: „Das ist ein riesengroßer Schritt.“ Bereits seit 2007 fordere man einen besseren geregelten Zugang zu Informationen, der sich nicht nur auf den Zugang zu Dokumenten beschränke, wie es in den vergangenen „Circulaires“ festgehalten wurde.

Bislang hätten Journalisten lediglich die Rechte wie jeder Bürger gehabt, was das Anfragen von Informationen bei Verwaltungen oder Ministerien angeht. Das soll sich mit dem geplanten Gesetz ändern. „Journalistenanfragen müssen dann prioritär beantwortet werden und können nicht hinten angestellt werden, mit dem Argument, dass man beispielsweise mit Bürgeranfragen schon zu viel zu tun habe“, erklärt Infalt. Anstoß zum Durchbruch war ihm zufolge unter anderem ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE) in Luxemburg. Auch hier sei es darum gegangen, welche Rechte Journalisten im Gegensatz zu Bürgern beim Zugriff auf bestimmte Informationen haben sollten.

Druck auf die nächste Regierung

Einen konkreten Gesetzentwurf zu dem Vorhaben gebe es zwar bislang noch nicht, der Presserat arbeite jedoch bereits mit dem Ministerium daran, berichtet der Presseratspräsident. Vor den Nationalwahlen werde das Gesetz zwar nicht mehr verabschiedet, weil die Zeit zu knapp sei – doch die aktuelle Regelung sei bereits bindend für die Mitarbeiter in Verwaltungen und Ministerien. Das Gesetz braucht es jedoch trotzdem, damit man sich im Zweifelsfall juristisch darauf berufen kann. Das vom Regierungsrat verabschiedete Schreiben sei zudem auch dazu gedacht, „Druck auf die nächste Regierung aufzubauen“ und nicht wieder Jahre ins Land gehen zu lassen. „Das Ganze muss also jetzt mit Priorität angegangen werden, egal, ob sich die Regierungszusammensetzung nach den Wahlen ändert oder gleich bleibt“, sagt Infalt. 

Mit der neuen Regelung soll aber auch das Recht zum Zugang zu Dokumenten gestärkt werden, wie es der Pressemitteilung zu entnehmen ist. Damit würde das kommende Gesetz auch den Vorgaben der Tromsö-Konvention des Europarats Folge leisten. Dieses Abkommen wurde 2009 beschlossen und ist seit 2020 gültig. Es regelt ein allgemeines Recht auf den Zugang zu Dokumenten der Verwaltung. Die Anwendung des Gesetzes soll zudem effizienter gestaltet werden, indem betroffene Stellen dazu verpflichtet werden, angeforderte Dokumente an die Kommission für den Zugang zu Dokumenten weiterzuleiten. 

Antworten sollen „so schnell wie möglich“ kommen

Das Staatsministerium will außerdem noch vor den Wahlen ein Papier verfassen, wie die nächste Regierung die Kommission für den Zugang zu Dokumenten reformieren könnte. Beispielsweise, indem „solide prozedurale Garantien“ geschaffen werden, die dem Gremium eine Entscheidungsbefugnis geben – und auch den befragten Stellen Rechtsmittel an die Hand geben. 

Staatsministerium und Presserat einigten sich auch darauf, „eine gesetzliche Verpflichtung für öffentliche Einrichtungen vorzuschlagen, professionellen Journalisten die Informationen zur Verfügung zu stellen, die diese zur Erfüllung ihrer öffentlichen Pflichten benötigen“. Diese seien bereits im Gesetz vom 8. Juni 2004 und in den Gesetzgebungen einiger deutscher Bundesländer definiert. 

Zudem sollen die „besonderen Bedürfnisse der Medien“ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigt werden. Dies bedeute, dass Journalisten „so schnell wie möglich“ eine Antwort bekommen sollen. Diese soll entweder die gewünschten Informationen beinhalten oder eine Begründung, warum diese nicht sofort lieferbar sind oder nicht geliefert werden dürfen. 

Das Informationszugangsrecht für Journalisten

Bereits im Jahr 2004 setzt sich die damalige ALJ („Association luxembourgeoise des journalistes“) für ein „dringend notwendiges” Informationszugangsrecht für Journalisten ein.

2006: Diskussionen um die Reform des Pressegesetzes beginnen – Journalistenvereinigungen bitten darum, dass das Informationszugangsrecht darin einfließt. Die Regierung Juncker verspricht den Journalisten eingangs die Aufnahme in das Pressegesetz – kurz vor dem Ende der Diskussionen heißt es, man werde für das Informationszugangsrecht in ein spezielles Gesetz schaffen.

Am 11. April 2010 wird das neue Pressegesetz in der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Der Forderung des Presserates (Verleger und Journalisten), endlich ein Auskunftsrecht für Journalisten vorzusehen, wird von Regierung und Parlament nicht Folge geleistet.

Im Oktober 2012 erlässt Außenminister Jean Asselborn (LSAP) ein Rundschreiben für sein Ministerium, wonach Informationen zum Auswärtigen Dienst und zur Außenpolitik nur mit voriger, ausdrücklicher Genehmigung des Ministers an Journalisten weitergeben dürfen. Ein Bruch werde als Verletzung des Dienstgeheimnisses für Beamte geahndet.

Staatsminister Jean-Claude Juncker (CSV) verspricht 2013, bald einen Gesetzentwurf zum Zugang zu öffentlichen Informationen für Bürger vorzulegen. Er spricht sich allerdings erstmalig deutlich gegen Sonderrechte für Journalisten aus. Am selben Tag berät der Ministerrat diesen Entwurf. Im Februar 2013 hinterlegt Juncker ihm im Parlament, allerdings mit einer Vielzahl von Ausnahmen und Einschränkungen, die dem Vorentwurf von 2008 glichen. Die Idee eines besonderen Zugangs für Journalisten wird nicht angenommen.

In seiner Ansprache im Rahmen des Neujahrsempfangs von Premier- und Medienminister Xavier Bettel (DP) macht der damalige Präsident des Presserates und langjährige Vorsitzende der Journalistenvereinigung ALJ, Roger Infalt, 2014 seinem Ärger zum Thema Informationszugangsrecht erneut Luft. Bettel kontert: Er kenne kein Land mit im Pressegesetz verankertem Auskunftsrecht für Journalisten. In den Folgemonaten reichen der Presserat und die Journalistenvereinigungen dem Staats- und Kommunikationsminister zahlreiche Dokumente ein, die ein solches verbrieftes Recht für Journalisten in Nachbarländern belegen.

Bettel deponiert im Mai 2015 einen Gesetzentwurf zum Informationszugang für Bürger.

Zum Neujahrsempfang 2016 erinnert Presseratspräsident Roger Infalt erneut an die Uralt-Forderung für einen eigenen Informationszugang für Journalisten. Bettel publiziert am selben Tag ein Rundschreiben, demzufolge ein Beamter, der von einem Journalisten um Auskunft gebeten wird, sich an den Pressesprecher wenden muss, der die Anfrage koordiniert. Der Beamte könne auch selbst antworten, sofern er grünes Licht vom Dienstherrn hat und es sich nicht um strikt verwaltungsinterne oder geheime Informationen handelt.

2017 treffen sich der Presserat und Vertreter der Journalistenvereinigung(en) mit der zuständigen Medienkommission der Abgeordnetenkammer. Der Präsidentin der Kommission, Simone Beissel (DP), werden erneut alle oben erwähnten Dokumente unterbreitet. Beim Verlassen des Sitzungssaals wird den Vertretern des Presserates und der Journalistenvereinigung ans Herz gelegt, sie sollten doch vielleicht selbst einen fertigen Gesetzentwurf zum Informationszugangsrecht ausarbeiten lassen und ihn beim zuständigen Minister einreichen. Im selben Jahr treffen sich der Presserat und Xavier Bettel, um unter anderem über den Informationszugang für Journalisten zu reden. Dabei wird Bettel ein von einem Juristen aufgestellter Text ausgehändigt. Es geschieht jedoch weiterhin nichts in dieser Sache.

Im Vorfeld der Nationalwahlen von 2018 wird die Journalistenvereinigung ALJP (Fusion der drei Journalistenvereinigungen ALJ, UJL und SJ-L) bei den einzelnen politischen Parteien vorstellig, um ihnen die Belange der Journalisten erneut zu erklären.

2020: Nach 16 Jahren Diskussion um ein spezielles Informationszugangsrecht fordert die ALJP in einer groß angelegten Kampagne erneut, dass das Recht endlich im Pressegesetz verankert wird.

2023: Auf Einladung des Staatsministeriums finden mehrere Diskussionsrunden mit den Vertretern des Presserates (Berufsjournalisten und Verleger) statt. Thema: Ausarbeitung eines Gesetzesprojektes, das ein gesetzlich verankertes Informationszugangsrecht für Berufsjournalisten betrifft. Da es zeitlich nicht möglich gewesen sei, das Gesetzesprojekt noch vor dem Sommerurlaub beziehungsweise dem Regierungswechsel auf den Instanzenweg schicken zu können, einigt man sich auf ein Rundschreiben. Am 25. Juli wird es vom Regierungsrat verabschiedet und der Öffentlichkeit bekannt gegeben. 

Urbain
26. Juli 2023 - 21.34

"Berufsjournalisten"?

Alle beide?
Bald gibt's keine mehr, heutzutage ist jeder Journalist.

Jill
26. Juli 2023 - 12.07

Beim „Circulaire Bettel II“ wurde von einem „kleinen Schritt“ gesprochen - jetzt also der „Riesengrosse Schritt“.

Es wird Verbesserung versprochen (wieder mal) und in die nahe Zukunft verschoben (wieder mal). Natürlich wird dieses Thema kurz vor den Wahlen angesprochen, man will sich ja nicht sagen lassen, dass man das Versprechen das man den Journalisten & Bürgern (vor langer Zeit) gab - (wieder mal) nicht erfüllt hat.

Hier von einem riesengrossen Schritt zu sprechen, finde ich bemerkenswert und gutgläubig.

Wahrscheinlich wird es (irgendwann) in einem „Circulaire Bettel III“ enden.

Clemi
25. Juli 2023 - 22.36

wahl-geschenke und -versprechen vom selfie-premier, wohin man blickt...

Lucas
25. Juli 2023 - 15.05

Elo kommen se domat! An dann nach séier e huis clos beschléissen, beim Lux Science Center.
Wou dann eng Firma an eng ASBL integréiert soll ginn.

A wou gëtt et dat dann nach? Ass den LSC dann elo eng AASB oder wat? En Hybrid? Mat zwee Direkteren?

Wien krut do wuel säi Kapp gerett? Een oder zwee? An an där ASBL, kritt dann do den Direkter nach ëmmer seng 16 000 € de Mount, déi hien sech selwer zougesprach, an all di Zäit och gegënnt huet?

Wann dat di nächst weider Informatioune ginn, ouni Begrënnung, da passt gutt op, datt Piste net nach méi glëtscheg gëtt.