BildungRund 120 Polizeieinsätze gab es an Luxemburgs Gymnasien während des Schuljahres 2022/23

Bildung / Rund 120 Polizeieinsätze gab es an Luxemburgs Gymnasien während des Schuljahres 2022/23
Gewalt und die Anstiftung dazu können zu einem Schulverweis führen Foto: Editpress-Archiv/Isabella Finzi

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Rund 120 Polizeieinsätze gab es im vergangenen Schuljahr an Luxemburgs Sekundarschulen, eine genaue Zahl gibt es jedoch nicht, schreibt Léon Gloden (CSV) in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage.   

Statistiken über Einsätze an Schulen gibt es von der Polizei selbst nicht, da diese Informationen nicht statistisch in den Datenbanken erfasst werden. Das geht aus der Antwort von Innenminister Léon Gloden (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage des ADR-Abgeordneten Fred Keup bezüglich Gewalt an Sekundarschulen hervor. „Eine automatisierte Suche, die exklusiv auf Interventionen in den Schulen beziehungsweise den betroffenen Gymnasien basiert ist, nicht möglich“, begründet der Minister. Eine Nachfrage des Bildungsministeriums an die Lyzeen ergab, dass es insgesamt rund 120 Polizeieinsätze gab. Die Schulen erfassen diese Einsätze jedoch nicht systematisch, sodass einige nur eine Schätzung abgeben konnten, geht aus Glodens Antwort hervor. Zudem seien die Gründe der Einsätze vielseitig und letztlich sei nicht bekannt, auf wessen Initiative hin diese ausgelöst wurden. „Eine Aufschlüsselung nach Gymnasien ergibt daher keinen Sinn“, meint der Minister. 

251 Schülerinnen und Schüler wurden während des Schuljahres 2022/23 von Lyzeen verwiesen, schreibt Gloden. Die Gründe für Verweise seien vielfältig und basieren auf dem Gesetz vom 25. Juni 2004 zur Organisation der Sekundarschulen. Unter anderem zählen Gewalt und die Anstiftung dazu, Bedrohungen, Diskriminierung und Drogenbesitz zu den Gründen eines Schulverweises. Aus Datenschutzgründen werde eine genaue Zahl pro Einrichtung nicht veröffentlicht, da das Risiko bestehe, einen Schüler auf diesem Weg zu identifizieren, präzisiert Gloden. 

Straftat muss immer gemeldet werden

Wer in welchem Fall eine Meldung an die Staatsanwaltschaft machen muss, definiert Artikel 23 des Strafprozessgesetzbuches: „Jede konstituierte Behörde, jeder öffentliche Beamte oder Funktionär sowie jeder Angestellte oder Beauftragte mit einer Mission des öffentlichen Dienstes, ob er aufgrund von Bestimmungen des öffentlichen oder privaten Rechts beschäftigt oder beauftragt ist, der in Ausübung seiner Funktionen Kenntnis von Tatsachen erlangt, die ein Verbrechen oder ein Vergehen darstellen könnten, ist verpflichtet, dies unverzüglich dem Staatsanwalt mitzuteilen und diesem Magistrat alle relevanten Informationen, Protokolle und Akten zu übermitteln, ungeachtet jeglicher ihm gegebenenfalls anwendbaren Vertraulichkeits- oder Berufsgeheimnisregelungen.“

Die Ministerien für Bildung, Justiz und Gesundheit haben 2018 den Leitfaden „Maltraitance de mineur: procédures à suivre par les professionnels de l’enfance et de la jeunesse“ veröffentlicht, der die komplexen Fragen rund um Jugendschutz, Datenschutz, Vertraulichkeit und Meldung erläutert und als Richtlinie dient, schreibt Gloden. An den Gymnasien wurden ab dem Schuljahr 2023 „Suchtkoordinatoren“ eingeführt. Diese Experten im Bereich Suchtprävention und -intervention dienen sowohl innerhalb der Schulen als auch für externe Partner als Ansprechpartner im Kontext des Konsums und Handels von legalen und illegalen Drogen. Zu ihren Aufgaben gehört das Herstellen einer Verbindung zwischen der Schule, den externen Partnern der Drogenprävention, der therapeutischen Betreuung und der Polizei. Bei begangenen Straftaten muss immer die Polizei informiert werden, geht weiter aus der Antwort des Innenministers hervor.