Escher „Pecherten“ Seit drei Wochen können schlechte Manieren 25 Euro kosten

Escher „Pecherten“  / Seit drei Wochen können schlechte Manieren 25 Euro kosten
Auf Streife in der Alzettestraße: Seit drei Wochen haben die Escher „Agents municipaux“ mehr Kompetenzen Foto: Ville d’Esch-sur-Alzette

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Seit Mitte Dezember können die sogenannten „Pecherten“ in Esch Verwaltungsstrafen für kleinere Verstöße verteilen. Wer zum Beispiel die Hinterlassenschaften seines Hundes im öffentlichen Raum nicht entsorgt, riskiert ein Bußgeld von 25 Euro.

In einer Pressemitteilung machte die Stadt Esch Mitte Dezember darauf aufmerksam, dass die im Gesetz vom 27. Juli 2022 verankerte Kompetenzerweiterung der „Agents municipaux“ auf dem Gemeindegebiet in Kraft getreten ist. Was bedeutet, dass die im Volksmund „Pecherten“ genannten Beamten nunmehr die Befugnis haben, neben Falschparkern auch Menschen mit einem Bußgeld zu ahnden, die kleinere Ordnungswidrigkeiten begehen. Ein Verstoß kostet prinzipiell 25 Euro. Wenn der Strafzettel innerhalb von 15 Tagen nicht beglichen ist, kann es mit maximal 250 Euro zuzüglich 20 Euro Bearbeitungsgebühr teuer werden.

Bei der Kompetenzerweiterung der „Agents municipaux“ übernahm die Stadt den vom Innenministerium definierten Katalog von 17 Vergehen (siehe Kasten). Die reichen vom Liegenlassen von Hundekot bis hin zu Vandalismus und Ruhestörung. Und auch das Abbrennen von Feuerwerken im öffentlichen Raum ist ein Vergehen, was theoretisch schon an diesem Silvester von den „Pecherten“ hätte sanktioniert werden können. Nach einer entsprechenden Zusatzausbildung können die Kommunalagenten auch bei Verstößen gegen Umweltschutzbestimmungen wie etwa Littering eingreifen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen: So dürfen Minderjährige nicht von ihnen sanktioniert werden. Das, um Überschneidungen mit den Jugendschutzbestimmungen zu vermeiden. Zudem dürfen sie zwar um den Personalausweis des vermeintlichen Übeltäters bitten, die Personalien aber nicht überprüfen. Weigert sich der Betroffene, muss die Polizei gerufen werden.

Ziel des vor zwölf Monaten in Kraft getretenen Gesetzes war es, Polizei und Justiz zu entlasten, den Beruf des Gemeindeagenten aufzuwerten und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu steigern. Die Gemeinden erhalten dadurch eine bessere Handhabe bei Verstößen gegen die Regeln des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Wobei für sie die Liste der 17 Vergehen fakultativ war. Die Kommunen dürfen selbst entscheiden, welche Vergehen auf ihrem Gebiet sanktioniert werden und welche nicht. Esch hielt sich dabei eins zu eins an die Liste aus dem Innenministerium.   

Insgesamt gibt es in Luxemburg momentan rund 250 „Agents municipaux“, in Esch sind 32 unterwegs. Am Gesetz zu ihrer Kompetenzerweiterung arbeiteten sich vier Justizminister, drei Innenminister und zwei Berichterstatter ab. 14 Jahre dauerte es, bis es unter dem Impuls der früheren Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) verabschiedet wurde. Bei der Bekämpfung der sogenannten Inzivilitäten soll auch die Prävention durch die „Pecherten“ eine große Rolle spielen, weshalb bei der Umsetzung ein Schwerpunkt auf die Weiterbildung der Beamten gelegt werden soll.

Diese 17 Verstöße können sanktioniert werden

1) Den öffentlichen Raum unbefugt zur Ausübung eines Berufs oder einer gewerblichen, kommerziellen, handwerklichen oder künstlerischen Tätigkeit zu nutzen;
2) Rasenmäher, Sägen oder andere laute Geräte außerhalb der von der Gemeinde genehmigten Zeiten zu nutzen;
3) Das Werfen von rauchenden, brandfördernden, explosiven, stinkenden oder Tränen erzeugenden Stoffen auf Straßen, Wegen oder öffentlichen Plätzen;
4) Waren ohne Genehmigung des Bürgermeisters oder außerhalb der von der Gemeinde genehmigten Zeiten beladen und entladen;
5) Die Nutzung von Radios und anderen elektronischen Geräten auf öffentlichen Plätzen, wenn diese einen gängigen Geräuschpegel überschreiten, ohne Genehmigung des Bürgermeisters;
6) Störung des Betriebs der Straßenbeleuchtung oder einer Flutlichtanlage;
7) Ein Feuer auf öffentlichen Plätzen ohne Genehmigung des Bürgermeisters anzünden;
8) Manipulationen an Rohren, Leitungen, Kabeln und öffentlichen Installationen;
9) Beschädigung von Zierpflanzen, die von den Gemeinden im öffentlichen Raum gepflanzt wurden;
10) Für Hundebesitzer: den Kot ihres Hundes nicht von der Straße aufzuheben;
11) Das Mitbringen von Hunden auf Spielplätze, in Schulen oder auf andere öffentliche Plätze, wo Hunde nicht erlaubt sind;
12) Das Durchführen von Arbeiten auf jeglicher Art von Baustelle, außerhalb der von der Gemeinde genehmigten Zeiten;
13) Bei Betrieben des Horeca-Sektors, die Terrassen der Cafés oder Restaurants außerhalb des genehmigten Perimeters aufzustellen;
14) Öffentliche Spielplätze außerhalb der Öffnungszeiten zu benutzen;
15) Das Herausstellen von Mülleimern oder Müllsäcken, die für die Müllabfuhr bestimmt sind, vor der festgelegten Zeit;
16) Für Bau- und Transportunternehmen: den öffentlichen Straßenverkehr bei Baustellen und Be- sowie Entladebereichen zu behindern;
17) Das Betreten des Eises auf Kanälen, Becken, Teichen und Wasserläufen, es sei denn, der Bürgermeister hat dies genehmigt.

Nicht mehr ausschließlich auf Parkangelegenheiten beschränken sich die Kompetenzen der Escher „Pecherten“ seit drei Wochen   
Nicht mehr ausschließlich auf Parkangelegenheiten beschränken sich die Kompetenzen der Escher „Pecherten“ seit drei Wochen    Foto: Editpress-Archiv

de Schmötten Hein
10. Januar 2024 - 9.57

Schlechte Manieren sind das Produkt einer mangelhaften Erziehung. Diese Massnahmen sind mehr als fällig , müssen aber strikt und konsequent angewandt resp. durch geführt werden. Schlimm und äusserst bedenklich, dass es so weit kommen musste. Mangel an Anstand, Rücksicht und Respekt soll endlich bestraft werden und wehtun.

Phil
9. Januar 2024 - 14.34

@plop
Net nëmmen Zigarettenstëmp, mä och Knätschgummi deen einfach esou erausgespaut gett. Kuckt mol den Trottoir rondrem de Garer Quartier... deen ass voller weisser "Pickel" déi un de Schongsuelen pechen bleiwen.

Leila
7. Januar 2024 - 21.32

Plop,
googeln Sie einfach mal "Spucken Singapur", dann wissen Sie, wieviel es kostet: bis zu 1000 €! Auch Japan kassiert nicht zu knapp ab!

Hugo
7. Januar 2024 - 18.39

@plop / Méi léiwe plop. Ech war virun 40, 30,20,10,5 Joer oft zu Singapur. Am Ganzen 53 Mol. Esou héich Strofen vir esou Kléngechkeeten sin et nach nie gin a gin et och haut net do.

plop
7. Januar 2024 - 11.40

Hugo
Ech war schon virun 30 Joer zu Singapur. Demols waren dei Strofen schon aktuell.

Hugo
6. Januar 2024 - 15.40

@ plop T'ass jo net wouer. Et huet nach nie an et kascht och haut nach kéng 500 Euros zu Singapur! Wëss dir iwerhâpt wievill Singapur Dollar der fir är 500 Euros kritt?

Leila
6. Januar 2024 - 14.56

Mich ekelt vor grünen, dicken Lungenschleim auf der Strasse und darum ist eine saftige Strafe durchaus gerechtfertigt, aber mehr als läppische 25 €. Dauernd muss man aufpassen, wohin man tritt.

rcz
5. Januar 2024 - 16.09

Noch mehr übertriebene Regeln die die Freiheit der Bürger einschränken und somit zu sozialem Ungehorsam führen können! Sind das die Werte die wir gegen die Russen verteidigen müssen?

Nomi
5. Januar 2024 - 16.07

Wei' wir et dann wann elo all die Gemegenreglementer dem Bierger mei' einfach zo'ugaenglech wiren ??

Et muss een sech durch Meteren vun Papei'er wullen, an dann muss een dei' Beamtensprooch och nach verstohen !!

Een aus der Staat
5. Januar 2024 - 16.03

Eine gute Sache. Davon kann man in der Hauptstadt, hauptsächlich in vielen Quartiers und Q. résidentiels nur träumen.

plop
5. Januar 2024 - 15.07

@luxmann
Dierf den X. Bettel net mei op Esch.

plop
5. Januar 2024 - 15.06

500 euro Strof bei Kippen vun Zigaretten wegwerfen. cf Singapour.

luxmann
5. Januar 2024 - 13.12

Punkt 1 koennte man allerdings auch als betteverbot interpretieren...oder wenigstens als moeglichkeit das gewerbliche betteln zu sanktionieren

Leila
5. Januar 2024 - 11.54

Da fehlt aber noch was! Das ekelerregende Spucken mit oder ohne Kaugummi, Zigarettenkippen wegschnippen!