Hinweise aus der BevölkerungVerfolgungsjagd im Grenzgebiet: Polizei nimmt Autofahrer fest, der unter Drogeneinfluss stand

Hinweise aus der Bevölkerung / Verfolgungsjagd im Grenzgebiet: Polizei nimmt Autofahrer fest, der unter Drogeneinfluss stand
Die Flucht des Verdächtigen endete mit einem Unfall Foto: Polizei Luxemburg

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Im Grenzgebiet zwischen Luxemburg und Belgien hat es am Montagabend eine Verfolgungsjagd zwischen Polizisten beider Länder und drei Verdächtigen gegeben. Die drei saßen laut der Pressemitteilung der Luxemburger Polizei vom Dienstagvormittag gemeinsam in einem Fahrzeug. „Der Fahrer, der in den letzten Tagen bereits mehrfach durch Verfolgungsfahrten aufgefallen war, fuhr in gefährlicher Fahrweise über Linger, Hautcharage und Bascharage in Richtung Kreisverkehr Biff, wo die belgischen Kollegen den Wagen aus den Augen verloren“, berichtet die Polizei.

Mehrere luxemburgische Polizeistreifen seien daraufhin in die Umgebung gefahren und hätten das Fahrzeug dank Hinweisen aus der Bevölkerung in Bascharage erneut ausfindig machen können. Inzwischen sei jedoch nur noch der Fahrer allein in dem Fahrzeug gewesen. „Dieser flüchtete erneut in Richtung Niederkorn und rammte dabei fast einen Beamten der Verkehrspolizei, der mit seinem Motorrad die Flucht verhindern wollte“, heißt es in dem Schreiben. „Mehrere Polizeistreifen nahmen die Verfolgung auf. Im Kreisverkehr Niederkorn verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und stieß gegen einen Lichtmast, wobei er leicht verletzt wurde.“

Die Beamten nahmen den Fahrer fest, die anderen beiden Insassen des Autos habe man im Rahmen einer Fahndung jedoch nicht finden können. „Der Drogentest vor Ort beim Fahrer war positiv, weitere Untersuchungen ergaben, dass ein belgisches Fahrverbot gegen ihn vorlag und das Fahrzeug weder angemeldet noch versichert war“, so die Polizei. „Bei der Fahrzeugdurchsuchung wurden diverse Drogen, eine Machete, Pfefferspray und ein Mobiltelefon gefunden.“ Die Staatsanwaltschaft habe schließlich die Festnahme des Verdächtigen sowie die Beschlagnahme aller tatrelevanten Gegenstände angeordnet.