Getönte AutofensterWas Fahrzeughalter in Luxemburg über Tönungsfolien wissen müssen

Getönte Autofenster / Was Fahrzeughalter in Luxemburg über Tönungsfolien wissen müssen
Tönungen auf der Windschutzscheibe dürfen die Sicht nicht verzerren Symbolfoto: Unsplash/Charlie Deets

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Tönungsfolien dürfen in Luxemburg auf allen Fahrzeugen außer Bussen angebracht werden, schreibt die Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten, Yuriko Backes (DP), am Mittwoch in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage von Marc Goergen (Piraten).

Auf der Windschutzscheibe seien Tönungen nur dann erlaubt, wenn sie die Sicht nicht verzerren oder die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent senken, wie zum Beispiel „schmale Streifen am oberen, unteren oder seitlichen Rand der Windschutzscheibe als Sonnenblenden“. Solche Folien müssten von einer zuständigen Behörde in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums genehmigt werden. „Für die vorderen Seitenfenster gilt das Gleiche, außer dass Folien auf die gesamte Scheibe angebracht werden dürfen“, schreibt Backes.

Für ausländische Fahrzeuge gelten dieselben Regeln wie für nationale Fahrzeuge, und bei Verstößen könne eine technische Überprüfung angeordnet werden sowie die Entfernung nicht zugelassener Folien. Für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern sei es Pflicht, diese bei der Einfuhr den europäischen Vorschriften anzupassen.

Harald
27. Juni 2024 - 15.47

Es wäre nicht schlecht wenn die gnädige Frau auch mal all denen Winker- oder Blinkerfetischisten erklären würde wann und welcher Winker/Blinker beim Ein- Herum- und Ausfahren eines Kreisverkehrs zu betätigen ist. Es scheint sowohl ein Problem für viele private als auch für professionelle Fahrer darzustellen.