HaustiereWegen Tollwutgefahr: Urlauber sollen keine Tiere mit unklarem Gesundheitsstatus mitbringen

Haustiere / Wegen Tollwutgefahr: Urlauber sollen keine Tiere mit unklarem Gesundheitsstatus mitbringen
Bei Auslandsreisen mit Tieren gelten besondere Bestimmungen Symbolfoto: Freepik

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Die ALVA warnt Reisende davor, Tiere mit unklarem Gesundheitsstatus oder unvollständigen Einfuhrdokumenten aus dem Urlaub mitzubringen.

Die luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelbehörde (ALVA) fordert Reisende auf, keine Tiere mit unbekanntem Gesundheitsstatus oder unvollständigen Einfuhrdokumenten aus dem Urlaub mitzubringen, um die Gesundheit der Bürger und Tiere in Luxemburg zu schützen. Das geht aus einer Pressemitteilung am Mittwoch hervor.

Besonders die Einschleppung der Tollwut stelle ein großes Risiko dar, obwohl Luxemburg seit 2001 weitgehend tollwutfrei sei. „Dieses unheilbare und tödliche Virus infiziert sowohl Wild- als auch Haustiere und wird durch den Speichel eines infizierten Tieres auf den Menschen übertragen“, schreibt die Behörde. In 99 Prozent der tödlichen Fälle von menschlicher Tollwut seien Hunde verantwortlich. Derzeit sei die Tollwut in über 150 Ländern verbreitet, einschließlich beliebter Reiseziele für Luxemburger, wie die Türkei, Marokko, Tunesien, Algerien und die Ukraine.

Besondere Bestimmungen für die Rückkehr

Auch bei Auslandsreisen mit den eigenen Haustieren seien spezifische Regeln zu beachten. „Bei Reisen in Drittländer muss sich der Besitzer des Haustiers vor der Abreise über die Einreisebestimmungen und die Anforderungen der zuständigen Behörden des Transit- und des Ziellandes informieren“, schreibt die Behörde. In der Regel verlange das Zielland für die Einreise mit Hund, Katze oder Frettchen ein amtliches Gesundheitszeugnis. Außerdem sei es wichtig, sich über weitere Vorschriften zu informieren, wie beispielsweise Impfungen, Parasitenbehandlungen und die einzuhaltenden Fristen für Anträge.

Zur Rückkehr mit seinem Haustier aus Drittländern nach Luxemburg oder in die EU gelten besondere Bestimmungen: Kennzeichnung durch einen Mikrochip, EU-Pass (nur für Tiere aus der EU) oder amtliche Gesundheitsbescheinigung der EU (nur für Tiere aus Drittländern, die zum ersten Mal in die EU einreisen), gültige Tollwutimpfung und gegebenenfalls Tollwutantikörpertitration.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://food.ec.europa.eu/animals/movement-pets_en. 

goelff jean-pierre
4. Juli 2024 - 9.14

An der Vakanz soll een och keng Kaatz an keen Mupp deï doruëchter laafen an leien upaacken oder nemmen heemelen,och wann deï Deïeren engem Leed dinn!