LuxemburgZahl der Fälle von Missbrauch Minderjähriger ist gestiegen

Luxemburg / Zahl der Fälle von Missbrauch Minderjähriger ist gestiegen
Ein erheblicher Teil der Fälle wurde ad acta gelegt Symbolfoto: dpa/Jan Woitas

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2.483 Fälle von Gewalt gegenüber Minderjährigen wurden in den vergangenen fünf Jahren in Luxemburg gemeldet. Infolge einer parlamentarischen Frage zu dem Thema sind auch Details zur Bearbeitungsdauer und zu künftigen personellen Planungen des „Service central d’assistance sociale“ (SCAS) bekannt geworden.

1.860 Fälle von Körperverletzung, 403 „attentats à la pudeur“ und 220 Vergewaltigungen: Das sind die Zahlen, die Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) und Innenminister Léon Gloden (CSV) vorliegen, was Gewalt gegenüber Minderjährigen in den vergangenen fünf Jahren betrifft. Die Minister haben dies in einer gemeinsamen Antwort auf eine parlamentarische Frage der Piraten-Abgeordneten Sven Clement und Ben Polidori geschrieben. Die Zahl dieser Fälle, bei denen eine Klage eingereicht wurde, ist von 2019 bis 2023 gestiegen, geht aus einer Tabelle hervor. Ein erheblicher Teil wurde ad acta gelegt, das heißt, die Angelegenheit wird ohne weitere Verfolgung abgeschlossen. Dies betrifft insgesamt 1.246 Fälle von Körperverletzungen, 173 Fälle von Missbrauch der körperlichen Unversehrtheit und 60 Fälle von Vergewaltigungen.

Bei den Staatsanwaltschaften eingegangene neue Fälle nach Datum der Übernahme des Falls und Art der Straftat
Bei den Staatsanwaltschaften eingegangene neue Fälle nach Datum der Übernahme des Falls und Art der Straftat Quelle: Staatsanwaltschaft Luxemburg

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Einreichung einer Beschwerde bis zur Klassifizierung oder gerichtlichen Anhörung variiere erheblich. Dabei sei es wichtig, zwischen „ad acta“-Fällen und „Réquisitoire renvoi/citation“-Fällen (Überweisungsantrag oder die Ladung der Staatsanwaltschaft vor Gericht) zu unterscheiden, geht aus der Antwort der Minister hervor. Fälle von „attentats à la pudeur“ wurden in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich innerhalb von 466 Tagen bearbeitet. Bei Körperverletzung vergingen im Durchschnitt 192 Tage und bei Vergewaltigungen kann diese Zahl auf 611 Tage steigen. 

Entwicklungen beim SCAS

Aktuell (Stand 1. Juli 2024) sind 138 Personen beim „Service central d’assistance sociale“ (SCAS) eingestellt. Dieser umfasst fünf spezialisierte Dienste, dazu zählen die Abteilungen Jugend- und Opferschutz, Familienangelegenheiten, Vormundschaft, Bewährungshilfe und die Opferberatungsstelle. In den kommenden fünf Jahren plane der SCAS eine „weitere personelle Verstärkung“, so die Minister. Dabei werde jährlich der Arbeitsaufwand bewertet, um die Anzahl der benötigten Stellen anzupassen. Eine geplante Jugendschutzreform, getragen von den Gesetzesprojekten über Jugendstrafrecht und Jugendschutzrecht, werde eine Reorganisation des Dienstes mit sich bringen, heißt es in der gemeinsamen Antwort.

Für die Umsetzung der Missionen in Bezug auf das Jugendstrafrecht hätten Arbeitsgruppen, bestehend aus Koordinatoren, Mitarbeitern des Jugendschutzes und der SCAS-Direktion, ein Konzept für eine angemessene Betreuung jugendlicher Straftäter entwickelt. In einer ersten Phase werde die zukünftige Dienststelle für Jugendstrafrecht mit den aktuellen Mitarbeitern, die im Jugendschutz arbeiten, starten. In einer zweiten Phase werde der Personalbestand nach einer Evaluierung der Aufgaben und des Arbeitsaufkommens entsprechend angepasst, geht aus der Antwort der Minister Margue und Gloden hervor.