Schafft „Sandweiler“ ab

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Die Affäre um endlose Wartezeiten bei der – aus unbestreitbar äußerst sinnvollen Gründen – gesetzlich vorgeschriebenen technischen Kontrolle von nicht mehr ganz neuen Autos hat sich in Luxemburg mittlerweile zu einem handfesten Skandal ausgewachsen.

Um es auf den Punkt zu bringen: Die vom Gesetzgeber mit dieser Aufgabe betraute Privatgesellschaft SNCT kann es nicht.

Francis Wagner fwagner@tageblatt.lu

Die Frage, die sich in diesem Kontext stellt, ist: Wer braucht überhaupt noch so etwas wie die SNCT?

Das Beispiel Österreich zeigt: Niemand!

In Österreich (aber auch in Frankreich) dürfen speziell zugelassene Kfz-Meisterbetriebe die technische Kontrolle in Eigenregie durchführen. Das Beispiel Österreich zeigt, dass dies in keiner Weise zu einem reduzierten Standard in Sachen Verkehrssicherheit von Straßenfahrzeugen führt.

Warum sollte das nicht ebenfalls auf Luxemburg zutreffen? In der Tat: Wenn ich mein Fahrzeug etwa zur Jahresrevision in meine Werkstatt bringe, dann ist es die gottverdammte Pflicht dieses Unternehmens, mein Auto so zu warten, dass es am Ende dieser Prozedur den Auflagen des „Code de la route“ ohne Fehl und Tadel entspricht.

Die Garagisten können es besser

Quasi jeder Garagist mit Meisterbrief ist (die erforderliche technische Ausrüstung seines Betriebes vorausgesetzt) in der Lage, dies zu garantieren. Denn wenn er dies nicht wäre, dann wäre das System des Luxemburger Kfz-Handwerks als solches rotzfaul.

Was es nachweislich nicht ist.

Man würde nämlich in der Tat gerne den Politiker oder den SNCT-Bürokraten sehen, der den Mut hätte, dem Luxemburger Kfz-Wesen kollektiv zu bescheinigen, dass es nicht in der Lage wäre, die Funktionsfähigkeit von Bremsen, die strukturelle Integrität einer Karosserie oder (Trommelwirbel) … das Leuchten eines Blinkers auf verlässliche Weise zu konstatieren und zu attestieren.

Ein zertifizierter Garagist, der eine Revision an meinem Fahrzeug auszuführen befugt ist, ist allein schon deswegen befugt und in der Lage, mit Brief und Siegel zu bescheinigen, dass dieses Fahrzeug verkehrstüchtig ist. Sonst dürfte er nämlich logischerweise nicht Mécanicien-Meister sein. Punkt.

Jede weitere Instanz, die versucht, den Garagisten diese Kompetenz abzusprechen und sich selbst eine Lizenz zum Gelddrucken zu verschaffen, indem sie sich das Monopol über die Beurteilung der Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugen zu erhalten sucht, ist notwendigerweise parasitärer Natur.

Und hat mithin ihre Daseinsberechtigung verwirkt.

Natürlich sollen nicht irgendwelche Tankstellenschrauber ihrem guten „Kolleesch“ bescheinigen können, dass dessen selon les règles de l’art gemeingefährliche Rostlaube problemlos am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Vielmehr soll die Lizenz, technische Kontrollen durchführen zu dürfen, jenen Garagisten vorbehalten sein, die über die nötige technische Ausrüstung und ein entsprechend qualifiziertes Personal verfügen.

Diese Betriebe sollen die Möglichkeit erhalten, sich eidesstattlich zu verpflichten, technische Kontrollen von Automobilen unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Normen durchführen zu dürfen.

Eine überwältigende Mehrheit der Luxemburger Garagisten verfügen ohne jeden Zweifel über die notwendige Kompetenz, die Verkehrssicherheit der ihnen anvertrauten Fahrzeuge garantieren zu können. Die SNCT dagegen hat im Laufe der vergangenen Wochen gezeigt, dass sie mit den ihr gestellten Aufgaben heillos überfordert ist.