Corona-KriseLuxemburgs Gerichte nehmen den Normalbetrieb wieder auf

Corona-Krise / Luxemburgs Gerichte nehmen den Normalbetrieb wieder auf
In der „Cité judiciaire“ könnte es bald wieder mehr Betrieb geben: Auch hier ist der Anfang vom Ende der Corona-Ausnahmesituation in Sicht.  Foto: Editpress/Julien Garroy

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Wie viele andere öffentliche Institutionen mussten auch die Gerichte ihren Betrieb in der Corona-Krise zurückfahren. Nun will man aber auch hier einen vorsichtigen Exit wagen. 

An den Luxemburger Gerichtshöfen soll wieder Normalität einkehren. Während der Corona-Krise hatten die Gerichte mit reduziertem Dienst gearbeitet. „Die Arbeit am Gericht wurde auf das strikte Minimum heruntergefahren“, schildert Henri Eippers, Pressesprecher der Justiz, die Situation. Alle Gerichtsverfahren, die verschoben werden konnten, wurden bis aufs Erste abgesagt. Wie viele genau betroffen waren, konnte die Pressestelle nicht sagen.  

Im Laufe dieses Monats werde man nun progressiv zum Normalbetrieb zurückkehren und dabei alle sanitären Vorschriften der Regierung beachten. Das kündigte Justizministerin Sam Tanson in einem Presseschreiben am Dienstag an. Die Entscheidung wurde zusammen mit der Staatsanwaltschaft, den Präsidenten der Gerichtshöfe und den Friedensrichtern getroffen. Wie die Exit-Strategie konkret aussehen wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Vorstellbar wäre etwa, dass bis auf Weiteres nur die großen Gerichtssäle für Sitzungen genutzt werden.  „Dazu gibt es noch keine Details“, heißt es von der Pressestelle.

Wie lange es dauern wird, bis der Rückstand bei den Gerichtsverfahren, der durch die Corona-Krise entstanden ist, aufgearbeitet ist, kann Pressesprecher Henri Eippers nicht sagen. „Das wäre Kaffeesatzleserei, jetzt von einem genauen Zeitrahmen zu sprechen.“ Einerseits sei noch nicht bekannt, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden, mit denen die Aufarbeitung des Rückstands vereinfacht und beschleunigt werden kann, und andererseits müsse man auch bedenken, dass wie gewohnt auch stets neue Fälle gemeldet werden und bearbeitet werden müssen.