Schausteller gedenken „Jang de Blannen“Zu Ehren des Fouergründers

Schausteller gedenken „Jang de Blannen“ / Zu Ehren des Fouergründers
Das Monument für „Jang de Blannen“ wurde 1975 von den Forains errichtet und 2020 renoviert Foto: Editpress/Alain Rischard

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Die Schausteller der Fouer haben am Freitagmittag einen Mann geehrt, dem sie offensichtlich viel verdanken. Nämlich Jean de Luxembourg, genannt Jean l’Aveugle. Die „Fédération nationale des commerçants forains“ und die Stadt Luxemburg hatten zur traditionellen Zeremonie an seinem 1975 errichteten Denkmal in der rue Nicolas Adames unweit des Boulevard de la Foire geladen.

„Jang de Blannen“, wie er auf Luxemburgisch heißt, gilt als Gründer der Schueberfouer. 1340 wurde auf seine Initiative hin ein Abkommen besiegelt, das dann der ersten Fouer im Jahr 1341 den Weg ebnete, so Historiker Steve Kayser. Das sei damals natürlich etwas anderes gewesen als heute, nämlich eine große Handelsmesse, ein Jahrmarkt, von dem die gesamte Region profitierte und aus dem sich anschließend unsere heutige Fouer entwickelte. Eigentlich sei es ein Stoffmarkt gewesen. Luxemburger Wolle war offensichtlich von hoher Qualität, beliebt und damals in der ganzen Region bekannt. Die Schafe beim „Hämmelsmarsch“ erinnern heute noch daran.

„Jang de Blannen“ hatte das Datum der Messe oder der „Foire“ gut gewählt und die Fouer in etwa zwischen Karschnatz und Traubenlese gelegt. Damals wie heute dauerte sie rund drei Wochen. Eine Woche der Vorbereitung, eine Woche Markt und eine Woche, um alle Geschäfte abzuschließen. Eigentlich, so der Historiker, habe schon Johanns Vater, Heinrich VII., 1298 einen solchen Jahrmarkt gründen wollen. Daraus wurde aber nichts. Seine Ideen hätten nicht gefruchtet. Sein Sohn aber habe die Gunst der Zeit genutzt und dann auch den Jahrmarkt gezielt dort angesetzt, wo er dem damals landwirtschaftlichen Leben entgegenkam.

Das Grab des blinden Johann, König von Böhmen und Graf von Luxemburg (1296-1346), befindet sich übrigens in der Krypta der Kathedrale in Luxemburg-Stadt.