Affäre um Orthopäden Philippe Wilmes

„Ondeontologescht Verhalen ass net akzeptabel“

Vergangene Woche wurde der Orthopäde Philippe Wilmes wegen mutmaßlicher „unnötiger Operationen“ von CSV-Gesundheitsministerin Martine Deprez für drei Monate suspendiert. Seitdem versucht sein Anwalt, die Öffentlichkeit von der Unschuld seines Mandanten zu überzeugen. Die Affäre schadet nicht nur Wilmes selbst, sondern färbt auch auf seine einflussreiche Entourage ab.

Philippe Wilmes vor zehn Jahren in seiner Praxis im Hôpital Kirchberg, Luxemburg, medizinischer Facharzt im HRS

Philippe Wilmes vor zehn Jahren in seiner Praxis im Hôpital Kirchberg (HRS) Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy

Die Vorwürfe der CSV-Gesundheitsministerin gegen den Orthopäden Philippe Wilmes, Belegarzt an den „Hôpitaux Robert Schuman“, wiegen schwer. Vor einer Woche (am 22. Januar) erließ Martine Deprez eine ministerielle Verordnung, mit der sie seine medizinische Tätigkeit einschränkte. Drei Monate lang darf Philippe Wilmes einstweilen nicht mehr operieren. Aus den Akten gehe hervor, dass bei von Wilmes durchgeführten Kreuzbandoperationen an den Knien von Patienten Abweichungen zwischen Anamnese, klinischer Untersuchung, präoperativer Bildgebung und gewählter Operationsmethode festgestellt worden seien. Zudem werde dem Orthopäden vorgeworfen, Operationen zur Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes durchgeführt zu haben, die medizinisch nicht indiziert gewesen seien. Diese Eingriffe hätten möglicherweise die körperliche Unversehrtheit der Patienten schwer beeinträchtigt, da sie an gesunden Organen vorgenommen worden seien und zu vorher nicht vorhandenen, behindernden Schmerzen und Funktionsstörungen geführt hätten. Nicht zuletzt bestehe der Verdacht, dass diese Eingriffe als „actes de nature mutilante“ eingestuft werden könnten, schreibt Martine Deprez in ihrem „Arrêté ministériel“.

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Sonderregelung für Staatsangehörigkeit

41.569 Personen werden durch historische Abstammungsregel zu Luxemburgern

;